Vorlage - CH-2024-063
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und des Eigenmittelnachweises durch die Antragstellenden zu dieser Sitzungsvorlage, die Trägerschaft für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderaufrufs „Soziale Dorfentwicklung - Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) für das Modell- und Demonstrationsprojekt - Weiterentwicklung des Gemeindehauses Serwester Dorfstraße 29 - im Ortsteil Serwest zu übernehmen. Für die Umsetzung der Maßnahme wird durch die Gemeinde ein Betrag in Höhe von bis zu 10.000 € zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung des Betrages wird in Abhängigkeit von dem Ergebnis der weiteren Fördermittelakquise konkret festgesetzt. Der Stellenplan der Gemeinde Chorin ist entsprechend der im Projekt ausgewiesenen halben Stelle zu erweitern.
Sachverhalt: Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin eines historischen Schulgebäudes im Ortskern des Ortsteiles Serwest an der Serwester Dorfstraße 29. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich zwei leerstehende Wohnungen in einem nicht vermietbaren Zustand. Die Herrichtung dieser Wohnungen würde eine umfassende, grundhafte Sanierung erfordern. Im Erdgeschoss befinden sich mehrere Räume, sowie eine Toilette und eine Küche. Durch den Landfrauenverein Serwest e.V., die ortsansässige Seniorengruppe, die vom Internationalen Bund Berlin-Brandenburg gGmbH betreuten Jugendlichen sowie durch den Ortsbeirat Serwest erfolgt eine regelmäßige Nutzung dieser Räume.
Im Rahmen des Bundesprogramms ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Projekte als Modell- und Demonstrationsvorhaben mit seinem Förderaufruf „Soziale Dorfentwicklung - Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“. Die Projekte sollen sich einem der folgenden thematischen Schwerpunkte widmen:
- Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte/Treffpunkte - Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen - Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben - mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung. Antragsberechtigt sind juristische Personen, z. B. Vereine, Stiftungen, Gemeinden, Städte und Landkreise. Die Fördersumme beträgt maximal 200.000,00 €. Als Umsetzungszeitraum sind maximal 30 Monate anzusetzen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird durch den Fördermittelgeber in einem wettbewerblichen Verfahren durchgeführt.
Diverse ortsansässige Akteure haben sich im Ortsteil Serwest zusammengefunden, um das Gemeindehaus Serwester Dorfstraße 29 in ein multifunktionales Dorfgemeinschaftszentrum weiterzuentwickeln. Hierzu sollen Fördermittel im Rahmen des Förderaufrufs beantragt werden. Die ortsansässigen Akteure sind im Wesentlichen der Landfrauenverein Serwest e.V., die Seniorengruppe, die Evangelische Kirchengemeinde und Einzelpersonen.
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung Chorin am 28. September 2023 haben Frau Mante, Frau Wiemer und Frau Wachsmuth aus Serwest ein Konzept für die Entwicklung des Dorfgemeinschaftshauses, das Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln sein soll, vorgestellt. Näheres kann dem als Anlage (Anlage 1) beigefügten Konzept entnommen werden.
Nach der Kostenschätzung (Anlage 2) der Initiatoren war von einem Betrag von etwa 153.650 € auszugehen. Den Eigenanteil von 10 % wollten die ortsansässigen Akteure durch Spenden aufbringen. Die Gemeinde Chorin soll als Träger der Fördermittelantragstellung fungieren.
Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 15.000 € soll durch die Bewilligung weiterer Fördermittelzusagen erfolgen (Lotteriemittel des Landes Brandenburg, Förderprogramm „Zusammen vor Ort“ u. a.). Die ortsansässigen Akteure konnten jedoch bislang nur 5.000 € einwerben. Vorbehaltlich der Akquise weitere Fördermittel soll durch die Gemeinde einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 € in den Haushalt des Jahres 2025 eingestellen. Die Bereitstellung des Betrages wird in Abhängigkeit vom Ergebnis der weiteren Fördermittelakquise konkret festgesetzt, der Betrag ist in der Haushaltsplanung 2025 zu berücksichtigen. Der Stellenplan der Gemeinde Chorin ist entsprechend der im Projekt ausgewiesenen halben Stelle zu erweitern.
Hinweise der Verwaltung:
So die Gemeinde als Antragsteller fungiert und mit der Antragstellung die Schaffung von Stellen verbunden ist, so ist der Stellenplan der Gemeinde Chorin zu erweitern, Die entsprechenden Personalaufwendungen und die durch die Förderung erzielten Erträge sind im Haushalt der Gemeinde darzustellen. Für die Stellenbesetzung wäre das Ausschreibungserfordernis zu prüfen. Die inhaltliche Ausgestaltung der mit dem Vorhaben verbundenen Stellenbemessung erschließt sich derzeit nicht und ist durch die Antragstellenden darzulegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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