Vorlage - AA-2024-033
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wählt
Frau/Herrn ____________________________________________
zur/m zweiten Stellvertreter/in der/s Vorsitzenden des Amtsausschusses.
Sachverhalt:
Nach § 33 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit § 140 Absatz 1 Satz 1 BbgKVerf wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter werden einzeln in der Reihenfolge der Stellvertretung gewählt.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Amtsausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgK-Verf).
Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokol-lierte Wahlergebnis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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