Vorlage - AA-2024-034
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Bildung folgender Ausschüsse mit der ausgewiesenen Anzahl an Sitzen:
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus seiner Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können dem Amtsausschuss Empfehlungen geben. (§ 136 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Im Amtsausschuss bestand während der vergangenen Legislaturperiode ständig oder zeitweilig ein Bauausschuss, ein Kommunalausschuss, ein Feuerwehrausschuss und ein Sozialausschuss.
Gemäß § 136 Absatz 6 Satz 3 der der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erfolgt die Bildung von Ausschüssen und die Festlegung der Anzahl der Sitze in den Ausschüssen durch Beschluss des Amtsausschusses.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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