Vorlage - AA-2024-035

 
 
Betreff: Benennung der Mitglieder und der Vorsitzenden der Ausschüsse des Amtsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.08.2024 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Besetzung der Ausschüsse:

 

 

1

Ausschuss:

 

 

 

 

Mitglieder

 

Vorsitzende/r

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

6

 

 

 

 

2

Ausschuss:

 

 

 

 

Mitglieder

 

Vorsitzende/r

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

6

 

 

 

3

Ausschuss:

 

 

 

 

Mitglieder

 

Vorsitzende/r

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

6

 

 

 

 

 

 

 

4

Ausschuss:

 

 

 

 

Mitglieder

 

Vorsitzende/r

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

5

 

 

 

 

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss AA-2024-034 hat der Amtsausschuss Fachausschüsse gebildet.

 

Nach § 44 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. Da im Amtsausschuss die Bildung von Fraktionen ausgeschlossen ist (§ 140 Absatz 1 Satz 2 BbgKVerf), erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder des Amtsausschusses. § 44 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende eines Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitgliedern des Amtsausschusses) gegenüber dem Vorsitzenden des Amtsausschusses benannt wird.

 

Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschuss-besetzung kann aber nach § 44 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss fest-gestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

Stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse werden bei Bedarf durch die Ausschüsse selbst aus ihrer Mitte gewählt (§ 44 Absatz 5 Satz 8 BbgKVerf).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

n. a.

1110102-10100-5421000

2024-2029

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Abhängig von der Anzahl der Ausschüsse und Mitglieder, Sitzungsgeld 15 Euro pro Person, ggf. Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden in Höhe von 40 Euro

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen