Vorlage - OD-2024-062
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, den im Wirtschaftsjahr 2024 eingeplanten Betrag von 11.000 € für die Sanierung der Nebengebäude am Wohnhaus (WH) Angermünder Str. 65 für den Einbau einer neuen Brennwerttherme im WH Puschkin Ufer 7 zu verwenden. Der erforderliche Betrag für die Sanierung der Nebengebäude ist im Wirtschaftsjahr 2025 erneut einzuplanen.
Sachverhalt: Das kommunale Wohnhaus Puschkin Ufer 7 mit seinen 6 Wohneinheiten ist regelmäßig voll vermietet. Dies liegt unter anderem an der guten Ausstattung der einzelnen Wohnungen und natürlich auch an der Lage am Wasser. Das Objekt wird wie alle anderen Wohnhäuser der Stadt Oderberg durch die Wohnungsverwaltung WVG Joachimsthal verwaltet. Nun ist im oben genannten Objekt kurzfristig die Heizungsanlage, welche auch der Warmwasserversorgung der Mieter dient, ausgefallen. Bei der Heizung handelt es sich um eine Gasheizung, die im Jahre 1994 eingebaut wurde und deren Hersteller es nicht mehr gibt. Bereits seit 15 Jahren sind hierfür keine Ersatzteile erhältlich. Gegenwärtig haben die Mieter keine Warmwasser-versorgung. Der Einbau einer neuen Brennwerttherme ist dringend erforderlich. Nach gegenwärtiger Kalkulation wird mit einem Kostenaufwand von ca. 11.000,00 € gerechnet.
Diese Maßnahme ist jedoch nicht im Wirtschaftsplan 2024 enthalten. Es wird vorgeschlagen, den eingeplanten Betrag für die Sanierungsmaßnahme am Nebengebäude (Stall) der Angermünder Str. 65 hierfür in Anspruch zu nehmen. Für die geplante Sanierung liegen der Wohnungs-verwaltung leider noch immer keine Angebote vor. Diese Maßnahme könnte dann im Wirtschaftsjahr 2025 erneut eingeplant werden.
Zur Absicherung einer umgehenden Warmwasserversorgung und einer intakten Heizungsanlage noch vor der Heizperiode, ist es erforderlich die Entscheidung zur Erneuerung noch vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu treffen.
Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Stadt Oderberg ist es geboten, eine Eilentscheidung nach § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.
Eilentscheidung
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, den im Wirtschaftsjahr 2024 eingeplanten Betrag von 11.000 € für die Sanierung der Nebengebäude am Wohnhaus (WH) Angermünder Str. 65 für den Einbau einer neuen Brennwerttherme im WH Puschkin Ufer 7 zu verwenden. Der erforderliche Betrag für die Sanierung der Nebengebäude ist im Wirtschaftsjahr 2025 erneut einzuplanen.
…………………………………………... ……………………………………………… Jörg Matthes Martina Hähnel Amtsdirektor Vorsitzende der Stadtverordneten-versammlung
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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