Vorlage - BR-2024-044
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt:
Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung hat die Gemeinde geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Dem in der beigefügten Anlage dargelegten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat am 26.02.2024 die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ beschlossen (Beschluss-Nr.: BR-2024-008). Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 22.04.2024 – 24.05.2024 statt. Parallel dazu fanden die Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen haben sich lediglich redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen am Bebauungsplan ergeben. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der beiliegenden Abwägungstabelle verwiesen.
Anlage: Abwägungstabelle
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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