Vorlage - AA-2024-036
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Der Sozialausschuss des Amtsausschusses wählt aus seiner Mitte
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zum/zum Stellvertreter/in des Vorsitzenden.
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-2024-034 unter anderem die Bildung eines Sozialausschusses beschlossen. Ein beratender Ausschuss kann nach § 44 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
Die stv. Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten gemäß der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Dauer der Vertretung eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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