Vorlage - PS-2024-029

 
 
Betreff: Standortänderung Neubau Dorfgemeinschaftshaus OT Parstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Parsteinsee Vorberatung
12.08.2024 
Entwicklungsausschuss Parsteinsee zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
12.08.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee geändert beschlossen   
Anlagen:
FK-Ausschnitt neuer Standort DGH_Vorabzug_240719
Lageplan Neubau Dorfgemeinschaftshaus OT Parstein

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Änderung des Standortes des Neubaus des Dorfgemeinschaftshauses entsprechend Anlagen dieses Beschlusses mit der Be-schlussnummer PS-2024-029 auf dem Grundstück der Gemarkung Parstein, Flur 2, Flurstück 84/1 an der Oderberger Straße.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Parsteinsee beabsichtigt im OT Parstein den Neubau eines Dorfgemeinschaftshau-ses. Für die Standortwahl wurde der bestehende gemeindliche Lagerraum mit Tribüne südlich des Sportplatzes an der Oderberger Straße in Parstein in Betracht gezogen.

 

Die notwendigen Mittel für die Planungsleistungen sind im Haushaltsplan für das Jahr 2023 ein-gestellt worden. Der Bauantrag wurde mit Eingangsdatum 27.03.2024 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim eingereicht.

 

Mit Schreiben vom 24.05.2024 wurde der Amtsverwaltung durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim mitgeteilt, dass das geplante Vorhaben an den beantragten Standort bau-planungsrechtlich nicht zulässig ist. Hieraus ergibt sich, dass keine Baugenehmigung erteilt und auch nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Daraufhin fand ein Termin zur Anhörung vor Ablehnung bei der der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim statt.

 

Ergebnis dieses Termines war, dass eine Änderung des Standortes vorgenommen wird.

 

Der überarbeitete Standortplan, als Anlage zum Beschluss-Nr. PS-2024-029 beigefügt, wurde bezüglich einer bauplanungsrechtlichen Auskunft bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, mit dem Er-gebnis, dass sich das geplante Vorhaben entsprechend eingereichten Lageplan an den gekenn-zeichneten Standort in die nähere Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt, eingereicht.

 

Der Bauantrag ist dementsprechend anzupassen.

 

Die Aussetzung des Verfahrens wurde daraufhin beantragt und die Zustimmung erteilt, sodass der Bauantrag nicht zurückgezogen werden muss.

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023, 2024,2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

1.000,00 €

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

965.000,00 Euro

5110105 90100 -2351010

Aufwendungen

990.000,00Euro

5110105 90100 -0961010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

I 185-23-02

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FK-Ausschnitt neuer Standort DGH_Vorabzug_240719 (106 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan Neubau Dorfgemeinschaftshaus OT Parstein (233 KB)