Vorlage - BR-2024-047
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz benennt als Interessenvertreter des Trägers für den Kindertagesstätten-Ausschuss der Kindertagesstätte »Britzer Strolche« mit sofortiger Wirkung folgende Personen:
1.
2.
Sachverhalt:
Gemäß § 7 (1) Kindertagesstättengesetz (KitaG) soll in jeder Kindertagesstätte ein Kindertages-stätten-Ausschuss (Kita-Ausschuss) gebildet werden. Er besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern, die vom Träger benannt sind, und aus Mitgliedern, die aus dem Kreis der Beschäftigten und dem Kreis der Eltern gewählt werden.
Der Kita-Ausschuss besteht aus drei Interessengruppen mit mindestens zwei Vertretern der Elternschaft, der Beschäftigten und des Trägers, aber maximal zwei Stimmberechtigten pro Interessengruppe.
Die Kommentierung zum Kitagesetz hierzu:
"Dem Träger ist freigestellt, wen er in den Kindertagesstätten-Ausschuss entsendet. Es empfiehlt sich die Vertretung durch Personen, die mit der Fach- und Dienstaufsicht über die Kindertagesstätte betraut sind. Dies kann auch die Leitung der Einrichtung sein. Es ist allerdings aufgrund der Zu-gehörigkeit der Leitung zum Kreis der Mitarbeiter(innen) zu bedenken, ob und bei welchen anste-henden Tagesordnungspunkten und Entscheidungen eine solche Beauftragung sinnvoll ist."
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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