Vorlage - LS-2024-031
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, die mit dem Lunower SV e.V. geschlossenen Pachtverträge für die Sporthalle und die Sportplätze in der Schulstraße sowie am Sportlerweg, zu verlängern. Ebenfalls sollen die bestehenden Verträge mit dem Begegnungs-zentrum Lunow e.V., für das Begegnungszentrum und die Freifläche hinter der Sporthalle, verlängert werden. Für die oben genannten 5 Verträge wird eine Pachtdauer bis 31.12.2041 festgelegt. Alle übrigen Bestimmungen der jeweiligen Pachtverträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Weiterhin stimmt die Gemeindevertretung dem Antrag des Lunower SV e.V. zur Sanierung des Fußbodens und der Umrüstung auf LED - Beleuchtung in der Sporthalle Schulstraße 1 in Lunow zu und befürwortet ausdrücklich einen Fördermittelantrag für das geplante Vorhaben. Es ist auf eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu achten. Die Kosten, die im Zusammenhang mit den baulichen Veränderungen stehen, werden durch die Gemeinde nicht übernommen. Für die richtige Abrechnung und Verwendung der finanziellen Mittel übernimmt die Gemeinde ebenfalls keine Haftung.
Sachverhalt: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist Eigentümerin des gesamten Ensembles der ehemaligen Schule mit Sporthalle in der Schulstraße und des Sportplatzes am Sportlerweg. Für die Nutzung dieser Flächen und der darauf befindlichen Gebäude wurden in den zurückliegenden Jahren mit dem Lunower SV e.V. und dem Begegnungszentrum Lunow e.V. diverse Pachtverträge mit unterschiedlicher Pachtdauer geschlossen.
Der Lunower SV e.V. möchte nunmehr Fördermittel beantragen, um zunächst in die Sporthalle zu investieren. So soll der Fußboden saniert und zur Minimierung der Betriebskosten mit der Umrüstung auf LED – Beleuchtung begonnen werden. Voraussetzung für die Beantragung und Zuteilung von Fördermitteln ist jedoch die Gewährleistung einer Zweckbindungsfrist von mindestens 15 Jahren. Der Verein hat daher eine Verlängerung des Pachtvertrages und die Zustimmung zur möglichen Verwendung von Fördermitteln beantragt.
Hiergegen bestehen seitens des Fachamtes keine Bedenken, sodass die Verlängerung des Vertragsverhältnisses unter Beibehaltung der bisherigen Rechte und Pflichten zu empfehlen ist. Der Verein ist aufzufordern, dass bei den geplanten Arbeiten, auf eine fachgerechte Ausführung zu achten ist und Kosten, die in Verbindung mit den baulichen Maßnahmen stehen, nicht durch die Gemeinde übernommen werden. Für die richtige Abrechnung und Verwendung der finanziellen Mittel übernimmt die Gemeinde ebenfalls keine Haftung.
Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, die bestehenden Verträge der oben benannten Vereine auf eine einheitliche Pachtdauer und zwar bis zum 31.12. 2041 zu verlängern.
Bestehende Verträge: Pacht/ jährl. Beginn Lunower SV e.V., Sporthalle, Schulstr., 36,00 € 01.07.2004 25 Jahre mit einer anschl. jährl. Verlängerungsoption Lunower SV e.V., Sportplatz, Schulstr., 10,00 € 01.11.2007 25 Jahre mit einer anschl. jährl. Verlängerungsoption Lunower SV e.V., Sportplatz, Sportlerweg, 0,00 € 01.01.1996 25 Jahre mit einer anschl. jährl. Verlängerungsoption
Begegnungsz. Lunow e.V., Fläche h. d. Sporthalle, Schulstr., 90,75 € 01.07.2015 31.12.2016 m. einer anschl. jährl. Verlängerungsoption Begegnungsz. Lunow e.V., Begegnungszentrum, Schulstr., 1,00 € 22.05.2006 25 Jahre mit einer anschl. jährl. Verlängerungsoption Zur Absicherung einer umgehenden Beantragung von Fördermittel zur Sanierung des Fußbodens und der Umrüstung auf LED in der Sporthalle Lunow, ist es erforderlich die Entscheidung zur Verlängerung des Vertrages und Beantragung von Fördermittel noch vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu treffen, da die Antragsfrist der Fördermittel in kürze abläuft.
Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist es geboten, eine Eilentscheidung nach § 58 Kommunal-verfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, die mit dem Lunower SV e.V. geschlossenen Pachtverträge für die Sporthalle und die Sportplätze in der Schulstraße sowie am Sportlerweg, zu verlängern. Ebenfalls sollen die bestehenden Verträge mit dem Begegnungs-zentrum Lunow e.V., für das Begegnungszentrum und die Freifläche hinter der Sporthalle, verlängert werden. Für die oben genannten 5 Verträge wird eine Pachtdauer bis 31.12.2041 festgelegt. Alle übrigen Bestimmungen der jeweiligen Pachtverträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Des Weiteren stimmt die Gemeindevertretung dem Antrag des Lunower SV e.V. zur Sanierung des Fußbodens und der Umrüstung auf LED - Beleuchtung in der Sporthalle Schulstraße 1 in Lunow zu und befürwortet ausdrücklich einen Fördermittelantrag für das geplante Vorhaben. Es ist auf eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu achten. Die Kosten, die im Zusammenhang mit den baulichen Veränderungen stehen, werden durch die Gemeinde nicht übernommen. Für die richtige Abrechnung und Verwendung der finanziellen Mittel übernimmt die Gemeinde ebenfalls keine Haftung.
……………………………………….. ……………………………………….. Jörg Matthes Andrea von Cysewski Amtsdirektor Vorsitzende der Gemeindevertretung
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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