Vorlage - AA-2024-039

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
05.09.2024 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltshrung im Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.

 

 


Sachverhalt:

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).

 

Der Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zum 31.12.2022 wurde am 26.10.2023 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 04.06.2024 befindet, dass der Jahresabschluss 2022 des Amtes Britz-Chorin-Oderberg im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

 

Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen