Vorlage - CH-2024-067
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kloster Chorin“ der Gemeinde Chorin entsprechend der Anlage.
Sachverhalt: In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kloster Chorin“ der Gemeinde Chorin vom 02.05.2024 wird der Werkausschuss mit 8 Mitgliedern ausgewiesen. Für die neue Legislaturperiode ist beabsichtigt, sieben Gemeindevertreter als Mitglieder des Werkausschusses und drei sachkundige Einwohner zu benennen. Gemäß § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung – BbgKVerf) in Verbindung mit 7 Abs. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV) entscheidet die Gemeinde über die Änderung der Betriebssatzung. Die derzeit geltende Betriebsatzung soll demnach wie folgt geändert werden: „Der Werkausschuss setzt sich aus 7 Mitgliedern der Gemeindevertretung und drei sachkundigen Einwohnern zusammen. Die Festlegung der Anzahl der Sitze und die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung. Die Werkleitung nimmt an den Sitzungen des Werkausschusses teil, sie hat ein aktives Teilnahmerecht.“
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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