Vorlage - CH-2024-068

 
 
Betreff: Verbesserung der Infrastruktur – Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
13.08.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.08.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Verbesserung der  Infrastruktur - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Chorin“.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Ausschreibungsverfahren für

1. die Planungsleistungen

2. die Bauleistungen

durchzuführen und den im Ergebnis dieser Ausschreibungen jeweils wirtschaftlichsten Bietern den Auftrag zu erteilen.

 

Die Gemeindevertretung ist über das Ergebnis der Vergabeverfahren zu informieren.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Chorin hat in ihrer Sitzung am 25.01.2024 beschlossen, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Ortsteil Chorin einen Antrag auf Zuwendung für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets beim Landkreis Barnim zu stellen.

 

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen im OT Chorin dient in erster Linie der Einsparung von Energieverbrauch und Energiekosten und schließt die vor einigen Jahren begonnene Initiative der Gemeinde Chorin, in allen Ortsteilen eine energiesparende LED-Straßenbeleuchtung zu betreiben, ab.

 

Mit Bescheid vom 15.05.2024 wurde der Gemeinde Chorin für die Maßnahme „Verbesserung der Infrastruktur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED“ eine Zuwendung i. H. v. 140.000 EUR bewilligt.

 

Die Zuwendung ist zweckgebunden für alle Leistungen, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind (Bau,- Planungs- und Nebenkosten), zu verwenden.

 

Die Umrüstung der 127 Straßenlampen auf LED erfolgt grundsätzlich durch den Austausch der Beleuchtungskörper und der Mastanschlusskästen. Hinzu kommt die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altleuchten und Altmaterialien. In Einzelfällen kann auch ein Austausch bzw. eine Neuerrichtung kompletter Straßenlampen (Mast + Leuchtenaufsatz) erforderlich werden.

 

Zur Realisierung der Maßnahme ist zunächst die Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Dies soll durch Beiziehung von mindestens drei Planungsangeboten erfolgen, wobei der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist.

 

Nach Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungsunterlagen durch das beauftragte Planungsbüro soll die Ausschreibung der Bauleistungen für die Umrüstungsarbeiten erfolgen. Auch hier ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

 

Vor Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen bei Bedarf Abstimmungen hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen im Ortsbeirat Chorin und im Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

140.000 Euro

5410202-30601-2311110

Auszahlungen

170.000 Euro

5410202-30601-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

I045-23-08

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen