Vorlage - AA-2024-042
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit des Amtes sowie eines positiven Zuwendungsbescheides, die Fortführung des Programms „Pflege vor Ort“ im Jahr 2025 und die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik in Höhe von 16.000,00 Euro. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Umsetzung mit Buckow e. V. im Rahmen „Pflege vor Ort“ vertraglich zu vereinbaren. Sachverhalt:
Das im April 2021 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) gestartete Landesförderprogramm “Pflege vor Ort“, welches im Amt Britz-Chorin-Oderberg seit dem Jahr 2022 durch verschiedene Träger sowie der Unterstützung des Seniorenbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg umgesetzt wird, wird vorerst bis zum 30. Juni 2025 fortgeführt. Eine Weiterführung über den 30. Juni 2025 hinaus wird vom MSGIV nach den Landtagswahlen 2024 angestrebt.
Da das Programm von den Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen in den vergangenen zwei Jahren eine entsprechende Wertschätzung erfahren hat, unterstützt und begrüßt der Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine Weiterführung auch über das Jahr 2024 hinaus. Mit der vorliegenden Bereitschaftserklärung des Trägers Buckow e.V. vom 15. August 2024 und im Einvernehmen mit dem Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird um Antragstellung beim Landesamt für Soziales und Versorgung auf Fortführung des Programms für das Jahr 2025 gebeten (vgl. Anlage 1).
Der Träger Buckow e. V. hat sich in den Jahren 2023 sowie 2024 bei der Umsetzung des Programms etabliert. Buckow e. V. ist ein erfahrener und professioneller Anbieter im Bereich der Altenarbeit. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Träger wird durch den Seniorenbeirat ausdrücklich begrüßt. Im Einvernehmen mit dem Seniorenbeirat hat der Träger Buckow e.V. einen Entwurf für die geplanten Maßnahmen zur Fortführung des Programms im ersten Halbjahr 2025 erarbeitet (vgl. Anlage 2).
Für einen nahtlosen Übergang des Programms „Pflege vor Ort“ empfiehlt die Verwaltung, den Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung auf Fortführung im Jahr 2025 in Höhe von 16.000,00 Euro zeitnah zu stellen.
Über den Verfahrensgang wird durch die Verwaltung kontinuierlich informiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |