Vorlage - CH-2024-069

 
 
Betreff: Wahl des Vorsitzenden des Werkausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Entscheidung
22.08.2024 
Werkausschuss Chorin    

Der Werkauschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wählt aus seiner Mitte

 

 

 

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zum/r  Vorsitzenden des Werkausschusses.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) hlen die Mitglieder des Werksausschusses aus der Reihe der Gemeindevertreter im Werksausschuss den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden.

 

Bei der Wahl handelt sich um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf).

Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen