Vorlage - CH-2024-070
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Werkauschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wählt aus seiner Mitte
_______________________________________________
zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin des Vorsitzenden des Werkausschusses.
Sachverhalt: Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) wählen die Mitglieder des Werksausschusses aus der Reihe der Gemeindevertreter im Werksausschuss den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden.
Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |