Vorlage - CH-2024-070

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin des Vorsitzenden des Werkausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Entscheidung
22.08.2024 
Werkausschuss Chorin    

Der Werkauschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wählt aus seiner Mitte

 

 

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zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin des Vorsitzenden des Werkausschusses.

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) hlen die Mitglieder des Werksausschusses aus der Reihe der Gemeindevertreter im Werksausschuss den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden.

 

Da ggf. mehrere Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt werden, handelt sich hierbei um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen