Vorlage - OD-2024-063 IV
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Sachverhalt:
Die Benennung oder Umbenennung von Straßen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen sowie sonstigen Einrichtungen ist Angelegenheit der Kommune. Sie dient der Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Stadtgebiet. Die Entscheidung über die Benennung oder Umbenennung obliegt demzufolge der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg.
Im Not- oder Unglücksfall müssen Rettungskräfte die Einsatzstellen zeitnah erreichen können. Ein durchdachtes Verkehrsnetz mit entsprechenden Straßenbezeichnungen ist dabei sehr wichtig. Große Gebiete, die zudem noch sehr unübersichtlich sind, mit der gleichen Straßenbezeichnung zu versehen, führt dabei oft zu Problemen. Kleine Abschnitte, sowie abführende Straße oder Wege sollte daher einen eigenen Straßennamen tragen.
Das Gebiet „Festung“ und „Am Sportplatz“ verfügt über diverse Straßen und Wege. Die Wegeführung ist sehr verschachtelt und der richtige Weg zum Ziel oft nicht sofort erkennbar. Nahezu alle Straßen und Wege tragen den Namen „Festung“ oder „Am Sportplatz“. Der Großteil der Grundstücke trägt keine amtliche Bezeichnung in Form einer Hausnummer. Straßennamenschilder sind nur teilweise vorhanden. Die Gebäude auf den Grundstücken dienen in der Regel dem Erholungszweck.
Aktuell wurden Probleme mit der Straßenbezeichnung im Bereich „Festung“ und „Am Sportplatz“ in Oderberg mitgeteilt. Durch einen Bürger wurde vorgeschlagen, die vom Hauptweg abgehenden Wege mit Buchstaben A, B, C usw. zu kennzeichnen, um das Auffinden der Grundstücke zu erleichtern. Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist dieser Vorschlag jedoch nicht zielführend, da diese „interne“ Benennung in den üblichen Karten (Brandenburg-Viewer, Google Maps usw.) nicht eingetragen werden kann. Rettungsfahrzeuge nutzen i. d. R. Navigationsgeräte, um den schnellsten Weg zur Einsatzstelle zu ermitteln. Die Systeme nutzen amtliche Lagedaten wie Straßennamen in Verbindung mit Hausnummern, um die Adressdaten zu generieren.
Durch die Ordnungsbehörde wird empfohlen, das gesamte Gebiet mit neuen Straßennamen zu versehen. Dabei sollte auf ein eindeutiges System geachtet werden, welches die Orientierung vor Ort auch ohne Navigationsgeräte ermöglicht. Die Wiederholung von Straßennamen sollte dabei vermieden werden. Die Straßennamen „Festung“ und „Am Sportplatz“ können für einzelne Straßenzüge wiederverwendet werden. Die Übersicht zeigt, dass nach Einschätzung der Ordnungsbehörde acht Straßen umbenannt werden sollten. Die Hauptzufahrt (blaue Markierung) könnte in „Am Sportplatz“ und die rote Straße in „Festung“ umbenannt werden. Die Entscheidung über die abschließende Bezeichnung trifft die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines Beschlusses. Zu berücksichtigen ist, dass vorhandene Grundstücksbezeichnungen (Hausnummern) mit der Änderung des Straßennamens ihre Gültigkeit verlieren und eine Änderung der Grundstücksbezeichnung zur Folge haben. Personen, die dort gemeldet sind, müssen ihre persönlichen Dokumente ändern lassen. Für die Änderung der persönlichen Dokumente fallen keine Gebühren an. Aktuell sind 22 Personen mit alleinigem Wohnsitz und 6 Personen mit Nebenwohnsitz in diesem Gebiet gemeldet. 22 Grundstücke verfügen über eine amtliche Bezeichnung (Hausnummer).
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