Vorlage - CH-2024-071

 
 
Betreff: Errichtung eines Spielplatzes im OT Brodowin -Vergabe der Bauleistungen und Genehmigung einer überplanmäßigen Ein- und Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Brodowin Vorberatung
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.08.2024 
Gemeindevertretung Chorin    

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, auf Grundlage der geprüften Angebote aus den beschränkten Ausschreibungen für die Errichtung eines Spielplatzes in Chorin - OT Brodowin

 

r die Teilleistung „archäologische Baubegleitung“ an das

Archäologiebüro ABD-Dressler

Goethestraße 22A

16548 Glienicke- Nordbahn

 

 

 

 

 

und für die Teilleistung Bau- Erdarbeiten, Spielgeräte, Metallbauarbeiten an die

 

Fa. Andre Rouvel

Tiefbau, Baustoffhandel, Gütertransport

Bahnhofstraße 5

16230 Chorin

 

den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 

Die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 7.000,00 Euro der Teilnehmergemeinschaft (TG) im BOV Brodowin aus dem Produktsachkonto 5510201-31702-2351010 wird genehmigt.

 

Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 13.300,00 EUR wird genehmigt. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Produktsachkonto 3650460-32302-0961010 (6.300,00 EUR) sowie den außerplanmäßigen, für die Herstellung des Spielplatzes zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 7.000,00 EUR der Teilnehmergemeinschaft (TG) im BOV Brodowin.

 

 

 


Sachverhalt:

r die Gemeinde Chorin OT Brodowin wurden für die Errichtung eines Spielplatzes 25.000,00 EUR in den Haushalt des Jahres 2024 eingestellt.

 

Eine denkmalrechtliche Erlaubnis für den geplanten Standort des Spielplatzes auf dem Grundstück Chorin (OT Brodowin) in der Brodowiner Dorfstraße 20/71 wurde, mit der Bindung einer archäologischen Grabungsfirma, am 25. März 2024 erteilt

 

Auf dieser Grundlage erfolgte die Angebotsabfrage, für die Teilleistungen Bau- Erdarbeiten, Spielgeräte, Metallbauarbeiten und die archäologische Baubegleitung.

Die Abfrage erfolgte getrennt in einem beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 VOB/A.

 

r die archäologische Baubegleitung wurden 5 und für die Bauleistungen wurden 4 geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zu den Submissionsterminen am 16.07.2024 ist ein Angebot zur archäologischen Baubegleitung und am 17.07.2024 kein Angebot für die Bauleistungen eingegangen.

 

Das Angebot für die archäologischen Baubegleitung wurde vom Archäologiebüro ABD-Dressler Glienicke- Nordbahn eingereicht.

 

Die Bauleistungen wurden am 23.07.2024 nochmals 4 Unternehmen in einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 14.08.2024 sind 4 Angebote fristgerecht eingegangen.

 

Nach Prüfung der Angebote ist festzustellen, dass Ausschlussgründe nach §§ 16 und 16a VOB/A für keines der Angebote bestehen.

 

Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zueinander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen zu gewähren.

 

Das Archäologiebüro ABD Dressler hat für die archäologische Baubegleitung ein Angebot von 3.940,09 EUR abgegeben.

Das wirtschaftlichste Angebot für die Teilleistung Bau- Erdarbeiten, Spielgeräte, Metallbauarbeiten hat die Fa. Andre Rouvel mit einem Angebotspreis von 34.343,66 EUR abgegeben.

 

Die Gesamtbauleistung beläuft sich damit auf 38.283,75 EUR.

 

Durch die Teilnehmergesellschaft werden für die Beschaffung eines Spielgerätes 7.000,00 EUR als Einnahme zur Verfügung gestellt. Damit beträgt das zur Verfügung stehende Gesamtbudget dieser Maßnahme 32.000,00 EUR.

 

Um die Gesamtmaßnahme umsetzen zu können, fehlen 6.283,75 EUR (6.300,00 EUR). Aufgrund der derzeitigen Marktlage ist nicht zu erwarten, dass eine Aufhebung und Neuausschreibung günstigere Angebote bringen würde.

 

Um die Maßnahme trotz der Mehrkosten umsetzen zu können, wäre entweder die Kürzung der Leistung notwendig, was allerdings nicht umsetzbar ist, wenn das Maßnahmenziel erreicht werden soll, oder die Gemeinde stellt zusätzliche Mittel aus ihrem Haushalt zur Verfügung.

 

Als Deckungsquelle für die Mehrkosten stehen nichtbenötigte Mittel aus der Maßnahme „Erweiterung/ Umbau Kita Waldwichtel“ zu Verfügung (3650460-32302-0961010) sowie die außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 7.000,00 EUR der Teilnehmergemeinschaft (TG) im BOV Brodowin- (5510201-31702-2351010)


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

7.000,00 Euro

5510201-31702-2351010

Auszahlungen

38.238,75 Euro

5510201- 31702-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:          I 045-24-03

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen