Vorlage - AA-2024-044

 
 
Betreff: Erneuerung der IT-Infrastruktur im Rathaus Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:111.30.00-002/002
Beratungsfolge:
Kommunalausschuss Amt Vorberatung
14.10.2024 
Kommunalausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
07.11.2024 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, die notwendige lokale IT-Infrastruktur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung per Leasing zu beschaffen.

 


Sachverhalt:

 

Die zunehmende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und die wachsenden Anforderungen an Datenverarbeitung, -speicherung und -sicherheit erfordern eine leistungsfähige und stabile IT-Infrastruktur. Die bestehende IT-Infrastruktur im Rathaus Britz stößt dabei hard- und softwaretechnisch an ihre Grenzen und kann die steigenden Anforderungen nicht mehr adäquat erfüllen. Der größte Teil der derzeit im Rathaus Britz befindlichen Technik wurde im Jahr 2019 durch eine Leasingvereinbarung beschafft. Diese Vereinbarung endet am 30. Juni 2025. Es besteht somit die Notwendigkeit, für die kommenden Jahre eine den Anforderungen genügende technische Infrastruktur zu beschaffen. Da diese Position im Haushalt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine erhebliche Größe darstellt, muss eine solche Entscheidung vor der Beratung bzw. der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 erfolgen.

 

Die Verwaltung hat den Bedarf an Hardwarekomponenten ermittelt, die für die kommenden fünf Jahre den Anforderungen der Verwaltung genügen sollten:

 

Hardware

Anzahl

Storage 18 TB

1

Cluster Knoten

3

Backupserver

1

datenschutzkonformes Archivsystem

1

Switch 20 Ports

2

Switch 48 Ports

4

Bandlaufwerk inkl. 24 Bändern

1

Firewall

2

USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung)

1

Client PC

50

Monitore

40

Telefonanlage

1

Telefon/Softphone/Headset

55

Hinzu kommen die Softwarekomponenten, vor allem die Betriebssysteme für Clients und Server.

 

Es bestehen grundsätzliche zwei Optionen, diese Leistungen abzubilden:

 

  1. Die Infrastruktur wird - wie bisher - im Rathaus Britz lokal bereitgestellt. Die Beschaffung kann durch einen Leasingvertrag oder per Kauf erfolgen.
  2. Die Infrastruktur wird in das Rechenzentrum des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg, kurz DIKOM, ausgelagert. Zur Umsetzung wird eine Nutzungsvereinbarung mit dem ZV DIKOM abgeschlossen.

 

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Insbesondere sind die Kosten ein wichtiges Entscheidungskriterium.

 

Variante 1: lokal im Rathaus Britz

Variante 2: Rechenzentrum (Infrastructure as a Service“ beim DIKOM)

Vorteile:

-       optimale Verfügbarkeit und höhere Performance (kein Flaschenhals in Form der verfügbaren Bandbreite des Internetanschlusses)

-       teilweise Unabhängigkeit vom Internet, die Verwaltung kann in vielen Bereichen noch autark arbeiten

-       in der Regel schnellere Behebung von technischen Problemen (bei der DIKOM existiert ein Ticketsystem, das nach Prioritäten abgearbeitet wird, meist aber nicht mehr am selben Tag)

-       moderner Serverraum ist vorhanden, einige der bereits vorhandenen Komponenten (z. B. Serverracks) könnten weiterverwendet werden

Nachteile:

-       es besteht grundsätzlich die Gefahr von Elementarschäden (Wasser, Feuer) jedoch arbeitet die Verwaltung mit einer Backup-Lösung, die physisch vom Serverraum des Rathauses getrennt ist, so dass ein totaler Datenverlust äerst unwahrscheinlich ist

Vorteile:

-       chste Standards für Brandschutz und Datensicherheit im Rechenzentrum

-       bei der Beschaffung ist rechtlich keine Ausschreibung notwendig (wenn das Amt Britz-Chorin-Oderberg Mitglied im Zweckverband ist)

Nachteile:

-       bei Nichtverfügbarkeit einer Internetanbindung ist die Verwaltung nicht mehr in der Lage Aufgaben abzuarbeiten, da der Zugang zu allen Anwendungen getrennt ist

-       bei Ausfall des Rechenzentrums stehen Daten ggf. monatelang nicht zur Verfügung (z. B. SIT in Nordrhein-Westfalen: die betroffenen Kommunen und Einrichtungen können nach neun Monaten immer noch nicht normal arbeiten)

-       bei der DIKOM existiert ein Ticketsystem, das nach Prioritäten abgearbeitet wird, in der Regel nicht am selben Tag, eine akute Hilfe (z. B. während des laufenden Bürgerverkehrs) ist nicht möglich

-       die Administration der Hard- und Software erfolgt weiterhin (wie bei der lokalen Lösung) durch die Beschäftigten des IT-Bereiches der Amtsverwaltung, es werden keine Kapazitäten frei

Kosten

 

-       Kauf oder Leasing

-       Kosten 2025:  ca. 147.000 Euro
Kosten 2026 ff: ca. 77.000 Euro

-       über den Betrachtungszeitraum
von 60 Monaten: ca. 455.000 Euro

Kosten

 

-       Nutzungsvereinbarung mit DIKOM

-       Kosten 2025:    ca. 345.000 Euro
Kosten 2026 ff: ca. 258.000 Euro

-       über den Betrachtungszeitraum
von 60 Monaten: ca. 1.377.000 Euro

 

Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile einer lokalensung (insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten) derzeit deren Nachteile.

 

Zu den Kosten:

 

Nutzungsvereinbarung DIKOM: Das Angebot für die Nutzung des DIKOM stammt aus dem Sommer 2023 und bezieht sich auf die momentan noch verwendete Ausstattung der Verwaltung. Da diese aber wie beschrieben ausgebaut wird, ist insofern mit noch höheren Kosten zu rechnen. Folgende Positionen müssen dabei unabhängig vom Nutzungsvertrag separat beschafft werden (in den ausgewiesenen Kosten enthalten): Telefonlösung, Firewall, Endgeräte und Bildschirme. Die Kosten von 1,377 Mio. Euro sind mit Blick auf die Auswirkungen auf den Amtshaushalt finanziell nicht darstellbar.

 

Lokale Variante: Die Kosten beziehen sich auf eine marktaktuelle Kalkulation. Da eine Ausschreibung erst Anfang 2025 erfolgen würde, sind Preisänderungen (auch nach unten) möglich. Es liegen Leasing- und Kreditangebote vor, die sich preislich kaum unterscheiden. Im Rahmen von Variablen wurde jeweils von der ungünstigsten Variante ausgegangen. Da bei einigen Softwarekomponenten mehrere Optionen bestehen, sind auch geringere Kosten denkbar. Für die Umsetzung der lokalen Variante besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Leasingvereinbarung als auch eines Kaufvertrages verbunden mit einer Kreditaufnahme. Gemäß § 64 Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) darf die Gemeinde Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

 

Beim Kaufrde die Technik zwar in den Besitz des Amtes übergehen. Welche Erträge allerdings eine spätere Verwertung einbringen würde, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beurteilen. Der vermeintliche Nachteil der Leasingvariante, dass die Technik nach fünf Jahren zurückzugeben ist, relativiert sich, da die Hardware zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den dann geltenden Anforderungen genügt. Die regelmäßige Entwicklung auf diesem Sektor zeigt, dass der technologische Wandel immer schneller voranschreitet, beispielsweise Support- und Wartungsdienstleistungen aufgekündigt werden, die Hardware notwendige Systemanforderungen nicht mehr erfüllt und die Betriebssysteme nur ca. drei bis fünf Jahre unterstützt werden. Eine Nutzung der Technik über den Vertragszeitraum von fünf Jahren hinaus ist aus diesem Grund sehr unwahrscheinlich und auch die Verwertungsmöglichkeiten der dann veralteten Technik werden den damit verbundenen Aufwand nicht kompensieren.

 

r den Kauf müsste ein Darlehen aufgenommen werden. Diestte zur Folge, dass der Amtshaushalt bzw. die Haushaltssatzung 2025 gemäß § 74 Absatz 2 BbgKVerf von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden muss, was mindestens zu einem verzögerten Inkrafttreten des Haushaltes führen würde.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Kauf von Hard- und Software gegenüber dem Leasing keinen wesentlichen wirtschaftlichen Vorteil für das Amt bietet. Die Option des Leasings hat sich bewährt und ermöglicht einen zeitgemäßen Umgang mit der Technik. Darüber hinaus bedarf der Amtshaushalt keiner Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Mitgliedschaft im Zweckverband DIKOM

 

Auch wenn das Angebot des Zweckverbandes „Digitale Kommunen Brandenburg“ aus Kostengründen aktuell nicht in Frage kommt, empfiehlt die Verwaltung zu gegebener Zeit die Mitgliedschaft in diesem Zweckverband anzustreben. Die DIKOM bietet ein umfangreiches Portfolio an digitalen Dienstleistungen an (Infrastruktur, Software as a service, Lösungen für das Onlinezugangsgesetz, Leistungen für die Digitalisierung von Schulen). Viele Brandenburgische Kommunen und Landkreise sind schon Mitglied im Zweckverband und die Hoffnung ist, dass sich mit steigender Zahl der Mitglieder auch das Preis-Leistungsverhältnis positiv entwickelt.

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 2030

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

78.000 Euro

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

39.000 Euro

1110109-10100-5232000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

56.000 Euro

13.000 Euro

1110109-10102-0121010

1110109-10102-0822010

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen