Vorlage - BR-2024-058
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt aus dem Haushalt 2025 folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 29. November 2022 wie angegeben, zu unterstützen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz vom 29. November 2022 zu fördern. Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag 30. Juni 2024 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2025 einzureichen. Zwölf Vereine sind dem nachgekommen (vgl. Anlagen 1 bis 12).
Folgende Anträge liegen zur Entscheidung vor:
Hinweis der Verwaltung
Vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz wurden im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 für die Vereinsförderung insgesamt 23.250,00 € in den Ansatz gebracht, davon sind 15.000,00 € vertraglich an den FSV Fortuna Britz 90 e. V. gebunden, sodass die Gemeinde Britz weitere 8.250,00 € nach Maßgabe der Vereinsförderrichtlinie als Zuwendungen zur Förderung der Vereine, die in ihrem Wirken regelmäßig das geselschaftliche, kulturelle oder sportliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaft fördern, gewähren kann. Diese Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 600,00 Euro je Haushaltsjahr und je Verein gewährt. Die maximale Zuwendungshöhe von 600,00 € wurde von zehn Vereinen bei der beantragten Zuwendung berücksichtigt.
Bei zwei Vereinen wurde die maximale Zuwendungshöhe überschritten. Seitens des FSV Fortuna Britz 90 e. V. liegen zwei Anträge vor, unterteilt in Abteilung Fußball sowie in Abteilung Gymnastik.
Die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen beläuft sich auf insgesamt 8.250,00 €.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Hinweise des Finanzausschusses vom 11.09.2024
Gemäß Vereinsförderrichtlinie gewährt die Gemeinde Britz ein Zuschuss in Höhe von maximal 600,00 Euro je Haushaltsjahr und je Verein. Daher ist dem FSV Fortuna Britz 90 e. V. insgesamt nur 600,00 Euro zu gewähren, ebenso dem Anglerverein Britz e. V. nur 600,00 Euro. Die verbleibende Summe von 400,00 Euro kann vom Anglerverein Britz e. V. über die Gemeinde Britz aus dem Sachkonto Kultur beantragt werden.
Die Unterlagen Märkische Schmierfinken e. V. sind unvollständig und zum Finanzausschuss am 07.10.2024 nachzureichen.
Eine Zuwendung für Betriebskosten an den Billard Sportverein Britz 17 e. V. ist durch die Verwaltung zu prüfen, ggf. sollte hier ein andere Deckungsmöglichkeit gefunden werden.
Hinweis der Verwaltung zum Antrag FSV Fortuna Britz 90 e. V. Abteilung Gymnastik:
FSV Fortuna Britz 90 e. V. hat den Antrag der Abteilung Gymnastik mit Datum vom 18. September 2024 zurückgezogen.
Hinweis der Verwaltung zum Anglerverein Britz e. V.
Der Anglerverein Britz e. V. wurde zur Höhe der Zuwendung aus der Vereinsförderrichtlinie informiert und aufgefordert, einen Antrag auf Zuwendung aus dem Sachkonto „Kultur“ zu stellen.
Hinweis der Verwaltung zum Antrag der Märkischen Schmierfinken e. V.
Der Verein wurde aufgefordert die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Hinweis der Verwaltung zur Förderung von Betriebskosten des BSV Britz 17 e. V.
Gemäß Nutzungsvertrag § 4 Absatz 2 kann dem Verein im Rahmen der Vereinsförderung jährlich auf Antrag eine Zuschussförderung bis zur Höhe des anfallenden betriebskostendeckenden Nutzungsentgeltes gewährt werden, welches sich jährlich auf 4.316,76 Euro beläuft. Die Vereinsförderrichtlinie regelt im § 1 Absatz 3 i. V. m. § 3 Absatz 1 Nr. 4, dass ein Zuschuss für Betriebskosten in Höhe von maximal 600,00 Euro je Verein und Jahr gewährt werden kann.
Es handelt sich bei beiden Regelungen um Kann-Bestimmungen. Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, „nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss“. Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung liegt im Ermessen der Gemeinde.
In den letzten Jahren war die übliche Praxis, dem jährlichen Antrag des Billard Sportverein Britz 17 e. V. in Höhe von 2.500,00 Euro vollständig stattzugeben.
Zu erwähnen ist auch, dass der Verein in der höchsten Spielklasse des Mannschafts-Kegelbillard (Kegelbillard-Bundeliga) spielt und die Gemeinde dadurch über die gemeindlichen Grenzen hinaus vertritt, was einen Mehrwert für die Gemeinde darstellt.
Unter Berücksichtigung der Hinweise des Finanzausschusses vom 11.09.2024 werden folgende Zuwendungen empfohlen:
Die Mehrkosten in Höhe von 600,00 Euro können aus Haushaltsresten des Vorjahres aus dem Budget „Kultur“ gedeckt werden.
Hinweise des Finanzausschusses vom 08.10.2024
Beschlussfassung der Gemeindevertretung mit der Empfehlung des Finanzausschusses:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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