Vorlage - LI-2024-034

 
 
Betreff: Bildung eines Entwicklungsausschusses und Benennung der Mitglieder und des bzw. der Vorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:111.01.01.128
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
03.09.2024 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe bildet einen Entwicklungsausschuss mit ___ Mitgliedern und ___ sachkundigen Einwohnern. Die Gemeindevertretung legt folgende Besetzung des Ausschusses fest:

 

 

     Mitglieder

      sachkundige Einwohner

Vorsitzende/r

1

1

 

2

2

 

3

3

 

4

4

 

5

5

 

6

6

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können der Gemeindevertretung Empfehlungen geben.

 

Nach § 44 Absatz 2 BbgKVerf benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. So lange in der Gemeindevertretung keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Gemeindevertretung. § 44 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende eines Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitgliedern der Gemeindevertretung) gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung benannt wird. Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschussbesetzung kann aber nach § 44 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

Stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse werden bei Bedarf durch die Ausschüsse selbst aus ihrer Mitte gewählt (§ 44 Absatz 5 Satz 8 BbgKVerf).

 

Nach § 5 Absatz 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Liepe erhalten die Mitglieder und beratenden Mitglieder (sachkundige Einwohner) eines Ausschusses pro Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro. Darüber hinaus erhält der Vorsitzende eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45,00 Euro.

 

Sachkundige Einwohner können durch die Gemeindevertretung auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt berufen werden. Sie haben ein aktives Teilnahmerecht an den Sitzungen des Ausschusses aber kein Stimmrecht.

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 2029

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

ca. 1.500 Euro

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

500 Euro

1110101-50100-5421000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen