Vorlage - AA-2024-047

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin der Vorsitzenden des Bau- und Feuerwehrausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:111.01.01.001
Beratungsfolge:
Bau- und Feuerwehrausschuss Entscheidung
02.09.2024 
Bau- und Feuerwehrausschuss ungeändert beschlossen   

Der Bau- und Feuerwehrausschuss des Amtsausschusseshlt aus seiner Mitte

 

 

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zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin des Vorsitzenden.

 


Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-2024-034 unter anderem die Bildung eines Bau- und Feuerwehrausschusses beschlossen. Ein beratender Ausschuss kann nach § 44 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen Stellvertreter der Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

Die stv. Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten gemäß § 5 Absatz 2 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg r die Dauer der Vertretung eine zusätzliche pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 2029

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

ca. 40 Euro

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

 Euro

 

Aufwendungen

40 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen