Vorlage - AA-2024-048

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern in den Bau- und Feuerwehrausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:111.01.01.001
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
05.09.2024 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beruft den Amtswehrführer Herrn Peer Winkels, den 1. stellvertretenden Amtswehrführer Herrn Renèrbandt und den 2. stellvertretenden Amtswehrführer Herrn Fabian Gieseler als beratende Mitglieder in den Bau- und Feuerwehrausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss AA-2024-034 hat der Amtsausschuss einen Bau- und Feuerwehrausschuss mit neun Mitgliedern und drei beratenden Mitgliedern gebildet. In diesen Ausschuss können somit nach § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder berufen werden.

 

Beratende Mitglieder haben in dem Ausschuss, in den sie berufen werden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter. Sie haben kein Stimmrecht.

 

Die Berufung der beratenden Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber

durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

Jeder sachkundige Einwohner erhält pro Anwesenheit bei einer Sitzung ein Sitzungsgeld

in he von 15 €.

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Vgl. AA-004/2022

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen