Vorlage - BR-016/2015

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses Nr. BR-076/2014 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.03.2015 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. BR-076/2014 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2015. Der Antrag auf Genehmigung des Gesamtbetrages des Investitionskredites vom 25.11.2014 wird zurückgezogen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Am 24.11.2014 verabschiedete die Gemeindevertretung Britz die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, die mit dem beschlossenen Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahmen von 2.000.000 EUR genehmigungspflichtige Teile enthielt. Die Genehmigung des Gesamtbetrages des Investitionskredites nach § 74 (2) der Brandenburgischen Kommunalverfassung wurde am 25.11.2014 bei der allgemeinen unteren Landesbehörde (Landrat des Landkreises Barnim/Kommunalaufsicht) beantragt. Mit Posteingang 12.12.2014 teilte die Kommunalaufsicht mit, dass diese beabsichtigt, die Genehmigung der Kreditaufnahme zu versagen.

 

Die Kommunalaufsicht kann wegen der noch nicht vorliegenden Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse die Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz nicht bestätigen. Die Genehmigungsfähigkeit kann erst zuverlässig eingeschätzt werden, wenn die tatsächliche Ertragslage bekannt ist. Diese kann sich nur aus der Eröffnungsbilanz und einem aktuellen Jahresabschluss (2011 und 2012) ergeben, so die Kommunalaufsicht. Sie empfiehlt der Gemeinde Britz, den Antrag auf Kreditgenehmigung zurückzuziehen, die Haushaltssatzung zu überarbeiten (Verabschiedung ohne Kreditneuaufnahme) und neu zu beschließen.

Enthält die Satzung dann keine genehmigungspflichtigen Teile, wird diese nach Beschlussfassung öffentlich bekannt gemacht und erlangt damit Bestandskraft.

 

Der Erstellung der Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Britz sowie der sich daran anschließenden Jahresabschlussarbeiten wurde und wird durch die Amtsverwaltung oberste Priorität eingeräumt.

Die Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz sollen bis Ende März 2015 abgeschlossen sein.

Diese wird nach ihrer Fertigstellung sofort der Rechnungsprüfung übergeben. Parallel wird an der Erstellung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Britz 2011 und 2012 gearbeitet.

 

Wegen der fehlenden Genehmigung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung besteht bis zum rechtskräftigen Erlass der Haushaltssatzung 2015 vorläufige Haushaltsführung. Die Gemeinde Britz darf beispielsweise nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist, oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 BbgKVerf).

 

Aus diesem Grund soll der Empfehlung der Kommunalaufsicht gefolgt und der Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 mit dem Ziel aufgehoben werden, einen rechtskräftigen Haushalt zu erhalten und die Voraussetzungen für die Leistung freiwilliger Aufgaben zu schaffen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

Karin Löffler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen