Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2025 folgende zweckgebundene Zuwendungen entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022.
Lfd. Nr.
Verein
Zuwendungszweck
Beschlossene
Zuwendung
1.
Landfrauenverein
Serwest e.V.
Frauentagsfeier
300,00 €
Kinderfest
150,00 €
Weihnachtsfeier
300,00 €
2.
Schützenverein
Parsteinwerder e. V.
Bildungsarbeit (Natur- & Lebensraumbeziehungen,
ökologische Zusammenhänge)
500,00 €
3.
SG Brodowin 63 e. V.
Brodowiner Naturlauf 2025
300,00 €
4.
Ortsverein
Neuehütte e.V.
Sommerfest 2025 Neuehütte
250,00 €
Bank für Neuehütte
0,00 €
5.
Mensch Brodowin e. V.
Tisch-Tennis-Platte für TT-Turnier 25. V.-Jubiläum
500,00 €
6.
Ökodorf
Brodowin e. V.
Ersatz Wegweisersteinen der WandertoureBeschilderung
0,00 €
Mietkosten Ausstellung „Von der Eiszeit bis zum Ökodorf“
336,00 €
7.
Sportfreunde
Sandkrug e.V.
Sonderantrag Outdoorsportgerät
827,00 €
Instandsetzung Vereinsheim
0,00 €
8.
Förderverein der
FF Sandkrug e.V.
Kultureller Beitrag zum 25jährigen Bestehen Jugendfeuerwehr
500,00 €
Umzug zum Tag der Deutschen Einheit
300,00 €
9.
Choriner Leben e.V.
Anschaffung von Vereinsshirts für Veranstaltungen
300,00 €
Veranstaltungsversicherung
100,00 €
Gesamt
4.663,00 €
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022, zu fördern. Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag 30. Juni 2024 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr2025 einzureichen. Neun Vereine sind dem fristgerecht nachgekommen (vgl. Anlagen 1 - 7).
Gemäß § 1 der Vereinsförderrichtlinie gewährt die Gemeinde Chorin nach Maßgabe der Förderrichtlinie und der Haushaltssatzung Zuwendungen zur Förderung der Vereine, die in ihrem Wirken regelmäßig das gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaft fördern.
Zu beachten ist, dass gemäß § 1 Abs. 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin die Vorhaben der Vereine, die sich insbesondere mit Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen, sowie Maßnahmen und Veranstaltungen im gemeindlichen Interesse bevorzugt behandelt werden.
§ 3 der Richtlinie unterscheidet explizit vier Arten der Zuwendung:
1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit,
2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen,
3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage und
4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten).
Nicht alle Anträge sind in der Art der Zuwendung konform mit der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin. Bei den Anträgen Nr. 6, 7 und 9 entspricht der Förderzweck keiner Art der zuwendungsfähigen Ausgaben.
§ 4 der Richtlinie regelt die Höchstgrenzen pro Antrag und Projekt
1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit: max. 500,00 €,
2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen: max. 300,00 €,
3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage: max. 1.000,00 €,
4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten): max. 500,00 €.
Eine Überschreitung der Höchstgrenze für die Förderung pro Antrag und Projekt gemäß § 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin liegt bei den Anträgen der Nr. 1 und 3 vor. Abweichungen sind, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, möglich.
Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Chorin standen im Budget Heimat- und Kulturpflege für die Vereinsförderung im Haushaltsjahr 2024 max. 4.000,00 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung hat dementsprechend eine Empfehlung vorgenommen. Die Gemeindevertretung trifft über jeden vorliegenden Antrag die endgültige Entscheidung.
Des Weiteren wird von der Verwaltung angeregt, in Vorbereitung der Erstellung der Zuwendungsbescheide für die Vereine, bei der Bewilligung von Zuwendungen für Investitionen (Anträge Nr. 4, 5 und 7) nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin die Eigentumsverhältnisse sowie die Übernahme und Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Wartung festzulegen.
Haushaltsauswirkungen
ja
nein
Haushaltsjahr(e):
2025
Deckung vorhanden
HHPL
ÜPL
APL
jährl. Folgekosten:
Ergebnishaushalt
Kontierungen:
Erträge
Euro
Aufwendungen
4.663,00 Euro
2810102 30100 531800
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Euro
Auszahlungen
4.663,00 Euro
2810102 30100 731800
Bemerkungen/Erläuterungen:
Mittel in Höhe von 4.000,00 Euro wurden in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt. Eine Deckung der Mehrkosten in Höhe von 663,00 Euro ist aus Mitteln der freiwilligen Leistungen der Gemeinde des Jahres 2024 möglich.
Anträge wurden geprüft, einige sind nicht an die Vereinsförderrichtlinie angepasst, diese ist einzuhalten und strengere Auslegung der Vereinsförderrichtlinie vorzunehmen, Höchstgrenze der Förderung ist überschritten, klare Formulierung der Begründung (Versagung/Beführwortung) sowie
Lfd. Nr. 2.- Schützenverein Parsteinwerder e.V. - Anfrage: Wer ist die Nutzergruppe, für wen wird das Geld benötigt? Zur Erläuterung um die Notwendigkeit ist der Antragsteller, Herr Alfred Schmidt, zur nächsten FSA Sitzung am 08.10.2024 einzuladen.
Hinweise der Verwaltung
Nach Berücksichtigung der Hinweise des Finanz- und Spzialausschusses vom 10.09.2024 liegt eine Überschreitung des Budgets um 836,00 € (Spalte 5) vor. Daher wird durch die Verwaltung eine prozentuale Reduzierung um 17 % pro förderfähigem Antrag empfohlen (Spalte 6).
Beschlussempfehlung der Verwaltung mit Berücksichtigung der Hinweisen des Finanz- und Sozialausschuss vom 10.09.2024:
Tisch-Tennis-Platte für Tisch-Tennis-Turnier zum 25. Vereinsjubiläum
500,00 €
500,00 €
414,00 €
6.
Ökodorf
Brodowin e. V.
Ersatz von Wegweisersteinen der WandertoureBeschilderung
750,00 €
0,00 €
0,00 €
Mietkosten für die Ausstellung
„Von der Eiszeit bis zum Ökodorf“
336,00 €
336,00 €
278,00 €
7.
Sportfreunde Sandkrug e.V.
Sonderantrag Outdoorsportgerät
1.000,00 €
1.000,00 €
827,00 €
Instandsetzung Vereinsheim
500,00 €
0,00 €
0,00 €
8.
Förderverein der FF Sandkrug e.V.
Kultureller Beitrag zum 25jährigen
Bestehen der Jugendfeuerwehr
500,00 €
500,00 €
414,00 €
Umzug zum Tag der Deutschen Einheit
300,00 €
300,00 €
248,00 €
9.
Choriner
Leben e.V.
Anschaffung von Vereinsshirts für
Veranstaltungen
654,50 €
300,00 €
248,00 €
Veranstaltungsversicherung
100,00 €
100,00 €
83,00 €
Gesamt
7.490,00 €
4.836,00 €
4.000,00 €
Hinweise des FSA vom 09.10.2024
Beschlussfassung der Gemeindevertretung mit der Empfehlung des FSA:
Sportfreunde Sandkrug Reduzierung der Fördersumme entsprechend Spalte 6 sowie die anderen Anträge entsprechend Spalte 5.
Sofern die Gemeindevertretung den Beträgen nach der Vereinsförderrichtlinie zustimmt und keine Streichungen vornimmt, ist für die Mehrkosten von der Verwaltung eine Deckungsquelle vorzuschlagen.
Lfd. Nr.
Verein
Zuwendungszweck
Empfohlene
Zuwendung
1.
Landfrauenverein
Serwest e.V.
Frauentagsfeier
300,00 €
Kinderfest
150,00 €
Weihnachtsfeier
300,00 €
2.
Schützenverein
Parsteinwerder e. V.
Bildungsarbeit (Natur- & Lebensraumbeziehungen,
ökologische Zusammenhänge)
500,00 €
3.
SG Brodowin 63 e. V.
Brodowiner Naturlauf 2025
300,00 €
4.
Ortsverein
Neuehütte e.V.
Sommerfest 2025 Neuehütte
250,00 €
Bank für Neuehütte
0,00 €
5.
Mensch Brodowin e. V.
Tisch-Tennis-Platte für TT-Turnier 25. V.-Jubiläum
500,00 €
6.
Ökodorf
Brodowin e. V.
Ersatz Wegweisersteinen der WandertoureBeschilderung
0,00 €
Mietkosten Ausstellung „Von der Eiszeit bis zum Ökodorf“
336,00 €
7.
Sportfreunde
Sandkrug e.V.
Sonderantrag Outdoorsportgerät
827,00 €
Instandsetzung Vereinsheim
0,00 €
8.
Förderverein der
FF Sandkrug e.V.
Kultureller Beitrag zum 25jährigen Bestehen Jugendfeuerwehr
500,00 €
Umzug zum Tag der Deutschen Einheit
300,00 €
9.
Choriner Leben e.V.
Anschaffung von Vereinsshirts für Veranstaltungen
300,00 €
Veranstaltungsversicherung
100,00 €
Gesamt
4.663,00 €
Weiterhin ist zu klären, inwieweit Folgekosten für die Abnahme nach der Aufstellung und der jährlichen Prüfung des Outdoorspielgerätes in Sandkrug anfallen sowie Änderung in Outdoorsportgerät.
Hinweis der Verwaltung
Mittel in Höhe von 4.000,00 Euro wurden in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025berücksichtigt. Eine Deckung der Mehrkosten in Höhe von 663,00 Euro ist aus Mitteln der freiwilligen Leistungen der Gemeinde des Jahres 2024 möglich.
Die anfallenden Folgekosten für das Outdoorspielgerät, wie Abnahme und jährliche Prüfung, werden vom Verein übernommen (siehe Antrag Verein). Die Verwaltung steht hierzu mit dem Verein im Austausch.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen