Vorlage - CH-2024-076

 
 
Betreff: Vereinsförderung Gemeinde Chorin 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
12.09.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zurückgestellt   
08.10.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
17.10.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2025 folgende zweckgebundene Zuwendungen entsprechend der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022.

 

Lfd. Nr.

Verein

Zuwendungszweck

Beschlossene

Zuwendung

1.

Landfrauenverein

Serwest e.V.

Frauentagsfeier

300,00 €

Kinderfest

150,00 €

Weihnachtsfeier

300,00 €

2.

Schützenverein

Parsteinwerder e. V.

Bildungsarbeit (Natur- & Lebensraumbeziehungen,

ökologische Zusammenhänge)

500,00 €

3.

SG Brodowin 63 e. V.

Brodowiner Naturlauf 2025

300,00 €

4.

Ortsverein

Neuehütte e.V.

Sommerfest 2025 Neuehütte

250,00 €

Bank für Neuehütte

0,00 €

5.

Mensch Brodowin e. V.

Tisch-Tennis-Platte für TT-Turnier 25. V.-Jubiläum

500,00 €

6.

Ökodorf

Brodowin e. V.

Ersatz Wegweisersteinen der Wandertoure Beschilderung

0,00 €

Mietkosten Ausstellung „Von der Eiszeit bis zum Ökodorf“

336,00 €

7.

Sportfreunde

Sandkrug e.V.

Sonderantrag Outdoorsportgerät

827,00 €

Instandsetzung Vereinsheim

0,00 €

8.

rderverein der

FF Sandkrug e.V.

Kultureller Beitrag zum 25jährigen Bestehen Jugendfeuerwehr

500,00 €

Umzug zum Tag der Deutschen Einheit

300,00 €

9.

Choriner Leben e.V.

Anschaffung von Vereinsshirtsr Veranstaltungen

300,00 €

Veranstaltungsversicherung

100,00 €

Gesamt

4.663,00 €

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin vom 28. Januar 2021, zuletzt geändert durch Beschluss CH-041/2022 vom 29. September 2022, zu fördern. Die Vereine waren aufgefordert bis zum Stichtag 30. Juni 2024 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2025 einzureichen. Neun Vereine sind dem fristgerecht nachgekommen (vgl. Anlagen 1 - 7).

Folgende Anträge liegen zur Entscheidung vor:

 

Lfd. Nr.

Verein

Eingang

Zuwendungszweck

Beantragte Zuwendung

Art der

Zuwendung gemäß

Vereinsförderrichtlinie

Im Einklang mit der Vereinsförderrichtlinie

1.

 

Landfrauenverein Serwest e.V.

3 Anträge

10.06.2024

Frauentagsfeier

400,00 €

2

Überschreitung Höchstbetrag

Kinderfest

150,00 €

1

Ja

Weihnachtsfeier

450,00 €

2

Überschreitung Höchstbetrag

 

2.

Schützenverein Parsteinwerder

e. V.

1 Antrag

 

24.06.2024

Bildungsarbeit

(Natur- und Lebensraumbeziehungen sowie ökologische Zusammenhänge)

 

500,00 €

1

Ja

3.

SG Brodowin

63 e. V.

1 Antrag

 

30.05.2024

Brodowiner Naturlauf 2025

500,00 €

1

Überschreitung Höchstbetrag

4.

Ortsverein

Neuehütte e.V.

2 Anträge

 

28.06.2024

Sommerfest 2025 Neuehütte

 

250,00 €

1

Ja

Bank für Neuehütte

600,00 €

3

Ja, nachrangig zu betrachten (gemäß § 1 Nr. 4 Richtlinie) und aufgrund Haushaltslage nicht empfohlen

 

5.

Mensch

Brodowin e. V.

1 Antrag

 

26.06.2024

Tisch-Tennis-Platte für Tisch-Tennis-Turnier zum 25. Vereinsjubiläum

 

500,00 €

1, 2, 3

Ja, Investition

aufgrund Verstaltung vorrangig

6.

Ökodorf

Brodowin e. V.

2 Anträge

02.01.2024

Ersatz von Wegweisersteinen der Wandertoure Beschilderung

750,00 €

 

 

-

keine Investition, trifft auf keine Art der förderfähigen Ausgaben zu

 

31.05.2024

Mietkosten für die Ausstellung „Von der Eiszeit bis zum Ökodorf“

 

336,00 €

4

Ja

7.

Sportfreunde Sandkrug e.V.

2 Anträge

 

07.06.2024

Sonderantrag

Outdoorsportgerät

1.000,00 €

 

1, 3

Ja

Instandsetzung

Vereinsheim

500,00 €

 

-

keine Investition, trifft auf keine Art der förderfähigen Ausgaben zu

 

8.

rderverein der FF Sandkrug e.V.

2 Anträge

23.06.2025

Kultureller Beitrag zum 25jähirgen Bestehen der Jugendfeuerwehr

500,00 €

 

 

1, 2

Ja

Umzug zum Tag der Deutschen Einheit

 

300,00 €

2

Ja

9.

Choriner

Leben e.V.

2 Anträge

 

11.06.2024

Anschaffung von Vereinsshirtsr Veranstaltungen

654,50 €

 

2

Nutzung für

Veranstaltungen als Wiedererkennungswert

 

Veranstaltungs-versicherung

 

100,00 €

4

Ja

Gesamtsumme

7.490,00 €

 

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Gemäß § 1 der Vereinsförderrichtlinie gewährt die Gemeinde Chorin nach Maßgabe der Förderrichtlinie und der Haushaltssatzung Zuwendungen zur Förderung der Vereine, die in ihrem Wirken regelmäßig das gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Zusammenleben der Dorfgemeinschaft fördern.

 

Zu beachten ist, dass gemäß § 1 Abs. 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin die Vorhaben der Vereine, die sich insbesondere mit Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen, sowie Maßnahmen und Veranstaltungen im gemeindlichen Interesse bevorzugt behandelt werden.

 

§ 3 der Richtlinie unterscheidet explizit vier Arten der Zuwendung:

1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit,

2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen,

3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage und 

4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten).

 

Nicht alle Anträge sind in der Art der Zuwendung konform mit der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin. Bei den Anträgen Nr. 6, 7 und 9 entspricht der Förderzweck keiner Art der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

§ 4 der Richtlinie regelt die Höchstgrenzen pro Antrag und Projekt

1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit: max. 500,00 €,

2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen: max. 300,00 €,

3. Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage: max. 1.000,00 €,

4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelten (Betriebskosten, Mieten, Pachten): max. 500,00 €.

 

Eine Überschreitung der Höchstgrenze für die Förderung pro Antrag und Projekt gemäß § 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin liegt bei den Anträgen der Nr. 1 und 3 vor. Abweichungen sind, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, möglich.

 

Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Chorin standen im Budget Heimat- und Kulturpflege für die Vereinsförderung im Haushaltsjahr 2024 max. 4.000,00 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung hat dementsprechend eine Empfehlung vorgenommen. Die Gemeindevertretung trifft über jeden vorliegenden Antrag die endgültige Entscheidung.

 

Des Weiteren wird von der Verwaltung angeregt, in Vorbereitung der Erstellung der Zuwendungsbescheide für die Vereine, bei der Bewilligung von Zuwendungen für Investitionen (Anträge Nr. 4, 5 und 7) nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin die Eigentumsverhältnisse sowie die Übernahme und Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Wartung festzulegen.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

4.663,00 Euro

2810102 30100 531800

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

4.663,00 Euro

2810102 30100 731800

Bemerkungen/Erläuterungen:

Mittel in Höhe von 4.000,00 Euro wurden in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt. Eine Deckung der Mehrkosten in Höhe von 663,00 Euro ist aus Mitteln der freiwilligen Leistungen der Gemeinde des Jahres 2024 möglich.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Hinweise des FSA vom 10.09.2024

 

  • Anträge wurden geprüft, einige sind nicht an die Vereinsförderrichtlinie angepasst, diese ist einzuhalten und strengere Auslegung der Vereinsförderrichtlinie vorzunehmen, Höchstgrenze der Förderung ist überschritten, klare Formulierung der Begründung (Versagung/Beführwortung) sowie
  • Lfd. Nr. 2. - Schützenverein Parsteinwerder e.V. - Anfrage: Wer ist die Nutzergruppe, für wen wird das Geld benötigt? Zur Erläuterung um die Notwendigkeit ist der Antragsteller, Herr Alfred Schmidt, zur nächsten FSA Sitzung am 08.10.2024 einzuladen.

 

Hinweise der Verwaltung

 

Nach Berücksichtigung der Hinweise des Finanz- und Spzialausschusses vom 10.09.2024 liegt eine Überschreitung des Budgets um 836,00 € (Spalte 5) vor. Daher wird durch die Verwaltung eine prozentuale Reduzierung um 17 % pro förderfähigem Antrag empfohlen (Spalte 6).

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung mit Berücksichtigung der Hinweisen des Finanz- und Sozialausschuss vom 10.09.2024:

 

Lfd. Nr.

Verein

Zuwendungszweck

Beantragte Zuwendung

Zuwendung gemäß Vereinsförderrichtlinie

(mit Berücksichtigung Hinweise FSA vom 10.09.24)

Empfohlene

Zuwendung

mit Reduzierung um 17 % pro förderfähigem Antrag

 

1.

Landfrauenverein Serwest e.V.

Frauentagsfeier

400,00 €

300,00 €

248,00 €

Kinderfest

150,00 €

150,00 €

124,00 €

Weihnachtsfeier

450,00 €

300,00 €

248,00 €

2.

Schützenverein Parsteinwerder

e. V.

Bildungsarbeit (Natur- & Lebensraumbeziehungen, ökologische Zusammenhänge)

500,00 €

500,00 €

414,00 €

3.

SG Brodowin 63 e. V.

Brodowiner Naturlauf 2025

500,00 €

300,00 €

248,00 €

4.

Ortsverein

Neuehütte e.V.

Sommerfest 2025 Neuehütte

250,00 €

250,00 €

207,00 €

Bank für Neuehütte

600,00 €

0,00 €

0,00 €

5.

Mensch

Brodowin e. V.

Tisch-Tennis-Platte für Tisch-Tennis-Turnier zum 25. Vereinsjubiläum

500,00 €

500,00 €

414,00 €

6.

Ökodorf

Brodowin e. V.

Ersatz von Wegweisersteinen der Wandertoure Beschilderung

750,00 €

 

0,00 €

0,00 €

Mietkosten für die Ausstellung

Von der Eiszeit bis zum Ökodorf“

336,00 €

336,00 €

278,00 €

7.

Sportfreunde Sandkrug e.V.

Sonderantrag Outdoorsportgerät

1.000,00 €

1.000,00 €

827,00 €

Instandsetzung Vereinsheim

500,00 €

0,00 €

0,00 €

8.

rderverein der FF Sandkrug e.V.

Kultureller Beitrag zum 25jährigen

Bestehen der Jugendfeuerwehr

500,00 €

 

500,00 €

414,00 €

Umzug zum Tag der Deutschen Einheit

300,00 €

300,00 €

248,00 €

9.

Choriner

Leben e.V.

Anschaffung von Vereinsshirtsr

Veranstaltungen

654,50 €

 

300,00 €

248,00 €

Veranstaltungsversicherung

100,00 €

100,00 €

83,00 €

 

Gesamt

 

7.490,00 €

 

4.836,00 €

 

4.000,00 €

 

Hinweise des FSA vom 09.10.2024

 

Beschlussfassung der Gemeindevertretung mit der Empfehlung des FSA:

 

  • Sportfreunde Sandkrug Reduzierung der Fördersumme entsprechend Spalte 6 sowie die anderen Anträge entsprechend Spalte 5.
  • Sofern die Gemeindevertretung den Beträgen nach der Vereinsförderrichtlinie zustimmt und keine Streichungen vornimmt, ist für die Mehrkosten von der Verwaltung eine Deckungsquelle vorzuschlagen.

 

Lfd. Nr.

Verein

Zuwendungszweck

Empfohlene

Zuwendung

1.

Landfrauenverein

Serwest e.V.

Frauentagsfeier

300,00 €

Kinderfest

150,00 €

Weihnachtsfeier

300,00 €

2.

Schützenverein

Parsteinwerder e. V.

Bildungsarbeit (Natur- & Lebensraumbeziehungen,

ökologische Zusammenhänge)

500,00 €

3.

SG Brodowin 63 e. V.

Brodowiner Naturlauf 2025

300,00 €

4.

Ortsverein

Neuehütte e.V.

Sommerfest 2025 Neuehütte

250,00 €

Bank für Neuehütte

0,00 €

5.

Mensch Brodowin e. V.

Tisch-Tennis-Platte für TT-Turnier 25. V.-Jubiläum

500,00 €

6.

Ökodorf

Brodowin e. V.

Ersatz Wegweisersteinen der Wandertoure Beschilderung

0,00 €

Mietkosten Ausstellung „Von der Eiszeit bis zum Ökodorf“

336,00 €

7.

Sportfreunde

Sandkrug e.V.

Sonderantrag Outdoorsportgerät

827,00 €

Instandsetzung Vereinsheim

0,00 €

8.

rderverein der

FF Sandkrug e.V.

Kultureller Beitrag zum 25jährigen Bestehen Jugendfeuerwehr

500,00 €

Umzug zum Tag der Deutschen Einheit

300,00 €

9.

Choriner Leben e.V.

Anschaffung von Vereinsshirtsr Veranstaltungen

300,00 €

Veranstaltungsversicherung

100,00 €

Gesamt

4.663,00 €

 

Weiterhin ist zu klären, inwieweit Folgekosten für die Abnahme nach der Aufstellung und der jährlichen Prüfung des Outdoorspielgerätes in Sandkrug anfallen sowie Änderung in Outdoorsportgerät.

 

Hinweis der Verwaltung

 

Mittel in Höhe von 4.000,00 Euro wurden in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt. Eine Deckung der Mehrkosten in Höhe von 663,00 Euro ist aus Mitteln der freiwilligen Leistungen der Gemeinde des Jahres 2024 möglich.

 

Die anfallenden Folgekosten für das Outdoorspielgerät, wie Abnahme und jährliche Prüfung, werden vom Verein übernommen (siehe Antrag Verein). Die Verwaltung steht hierzu mit dem Verein im Austausch.

 

Beschlussfassung:

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (1166 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (2391 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (1127 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 (3239 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 (592 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 (2992 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 (6156 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 8 (2228 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 9 (2572 KB)