Vorlage - CH-2024-077

 
 
Betreff: Wahl der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden des Werksausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:111.01.01.045
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Entscheidung
11.11.2024 
Werkausschuss Chorin ungeändert beschlossen   

Der Werksausschuss des Eigenbetriebes „Kloster Chorin“ der Gemeinde Chorin wählt aus seiner Mitte:

 

 

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zur bzw. zum Vorsitzenden.


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss CH-2024-75 einen Werksausschuss gebildet. Spezialgesetzlich ist in der Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgelegt, dass die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende und die stv. Vorsitzende bzw. der stv. Vorsitzende des Werksausschusses aus der Reihe der Gemeindevertreter im Werksausschuss gewählt wird (§ 8 Absatz 1 Satz 5 EigV).

 

Hierbei handelt es sich um eine Einzelwahl gemäß § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Die Wahl ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).  Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Werksausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Wahlberechtigt sind nur die Mitglieder des Werksausschusses (Gemeindevertreter), nicht die beratenden Mitglieder (sachkundige Einwohner).

 

Diese Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Die ungefähren Kosten, die durch den Ausschuss entstehen, wurden bereits bei der Bildung des Ausschusses dargestellt und betragen ca. 2.900 Euro pro Jahr. Der tatsächliche Betrag kann variieren, da er von der Anzahl der Sitzungen im Laufe eines Haushaltsjahres abhängt.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen