Vorlage - BR-017/2015
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen für Kassenkredite auf 500.000 EUR festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Gemeinde hat nach § 65 der BbgKVerf für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 der BbgKVerf Bestandteil der Haushaltssatzung. Nach Aufhebung des Beschlusses Nr. BR-076/2014 vom 24.11.2014 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 liegt der Gemeindevertretung Britz die überarbeitete Haushaltssatzung und der überarbeitete Haushaltsplan 2015 zur Entscheidung vor. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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