Vorlage - BR-017/2015

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.03.2015 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen für Kassenkredite auf 500.000 EUR festgesetzt.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die Gemeinde hat nach § 65 der BbgKVerf für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 der BbgKVerf Bestandteil der Haushaltssatzung. Nach Aufhebung des Beschlusses Nr. BR-076/2014 vom 24.11.2014 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 liegt der Gemeindevertretung Britz die überarbeitete Haushaltssatzung und der überarbeitete Haushaltsplan 2015 zur Entscheidung vor. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2015-2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Siehe Ergebnis,- bzw. Finanzhaushalt 2015 und mittelfristige Ergebnis- bzw. Finanzplanung 2016 bis 2018

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

Karin Löffler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen