Vorlage - HO-2024-030
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Befestigung des Fahrbahnrandes, mit Betonplatten, in der Straße „Weg zum Liebenstein“ in Höhe der befestigten Stellplätze am Aussichtspunkt. Der Amtsdirektor wird beauftragt die Leistung auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Um eine regelmäßige und ungefährliche Abfallentsorgung durch die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH in der Straße „Weg zum Liebenstein“ in 16248 Hohenfinow zu gewährleisten, ist die Errichtung einer Wendemöglichkeit für 3-achsige Müllfahrzeuge mit einer Länge von bis zu 11,5 Metern zwingend notwendig.
Zur Prüfung des Sachverhaltes hat am 15.05.2024 ein Vor-Ort-Termin mit Herrn Püschel, Vertretern der BDG (inklusive Entsorgungsfahrzeug), Frau Sauer (Liegenschaftsamt), Herrn Bölk (Ordnungsamt), Frau Voigt (Bauamt) und Anwohnern stattgefunden. Bei diesem Termin konnte festgestellt werden, dass das Wenden für Entsorgungsfahrzeuge innerhalb der Straße „Weg zum Liebenstein“ nicht möglich ist und die Straße nur durch eine gefährliche Rückwärtsfahrt wieder verlassen werden kann. Laut Branchenregel sollen Entsorgungsunternehmen die Touren der Abfallabholung grundsätzlich so planen, dass unfallträchtige Rückwärtsfahrten vermieden werden. Rückwärtsfahren gelten bei Abfallsammelfahrzeugen als gefährlich, weil die Fahrer nur unzureichend den Raum hinter ihren Fahrzeugen einsehen können. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu schweren Unfällen von Einweisern, aber auch von unbeteiligten Dritten.
Für die Ertüchtigung der Randbereiche, mit einer mineralischen Tragschicht als Deckschicht ohne Bindemittel in der Straße Weg zum Liebenstein (Höhe Hausnummer 12), werden gemäß der angefügten Kostenschätzung 4.955,16 EUR veranschlagt (vgl. Anlage 1). Die Finanzierung erfolgt aus Rückstellungen der Mittel für die Straßenunterhaltung (zur Verfügung stehen 9.700,00 EUR).
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Hohenfinow beschließt die Ertüchtigung der Randbereiche, mit einer mineralischen Tragschicht als Deckschicht ohne Bindemittel, in der Straße „Weg zum Liebenstein“ auf Höhe der Zufahrt Hausnummer 12.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Bei der Ermittlung einer rechtlichen Begründung für die Errichtung einer Wendestelle in der Straße „Weg zu Liebenstein“ hat das Umweltamt am 24.10.2024 wie folgt geantwortet:
Vom beauftragten Entsorgungsunternehmen eingesetzte Fahrzeuge für die Abfallentsorgung dürfen nur auf Fahrwegen und in Bereichen betrieben werden, die ausreichend tragfähig sind und ein sicheres Fahren ermöglichen. Abfallentsorgungsfahrzeuge kommen oft in Situationen, in denen Rangieren, Zurücksetzen oder Wenden im Wendehammer erforderlich sind. Bei allen Rückwärtsbewegungen eines Abfallentsorgungsfahrzeuges können Gefahrensituationen mit hohen Risiken für Beschäftigte und Dritte entstehen. Die Straßenverkehrsordnung verlangt beim Rückwärtsfahren besondere Sorgfaltspflichten. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein.
Angesichts der besonderen Gegebenheiten in der Straße „Weg zum Liebenstein“ in Hohenfinow hat die vom Landkreis Barnim mit der Abfallentsorgung beauftragte Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) eine Einzelfallprüfung vorgenommen und die konkreten örtlichen Verhältnisse geprüft. Bei der gemeinsamen Begehung mit Vertretern des Amts Britz-Chorin-Oderberg wurden Mängel im Arbeitsschutz festgestellt.
Die für die Abfallentsorgung geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft schreiben zweifelsfrei vor, dass Straßen und Wege die rückwärts befahren werden, nicht länger als 150 m sein dürfen. Diese Voraussetzungen sind in der Straße „Weg zum Liebenstein“ nicht gegeben. Die o.g. Straße in Hohenfinow wird gegenwärtig wegen einer fehlenden Wendemöglichkeit von den Abfallentsorgungsfahrzeugen mit Einweisern ca. 370 m rückwärts befahren.
Mit der Schaffung einer Wendemöglichkeit könnte auch zukünftig eine haushaltsnahe Abfallentsorgung erfolgen. Anderenfalls müssen die Anlieger der Straße die Restabfallbehälter, den Bioabfall, das Altpapier sowie den anfallenden Sperrmull am Entsorgungstag an einem vom Landkreis festgelegten Bereitstellungsplatz bringen und nach der Entsorgung wieder zurücknehmen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir Sie auf die geltenden Regelungen der - Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Barnim (§ 13 (3) - DGUV Regel 114-601 „Branche Abfallwirtschaft: Teil I Abfallsammlung“ - DGUV Vorschrift 70, UVV „Fahrzeuge“ - DGUV Vorschrift 43, UVV „Müllbeseitigung“ - DGUV Information 214-033 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen“
Die Begründung des Umweltamtes ist nachvollziehbar, aber rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um Richtlinien, Empfehlungen und Hinweise. Die DGUV Vorschriften 43 und 70 besagen lediglich, dass für Rückwärtsfahrten ein Einweiser eingesetzt werden muss.
Am 06.11.2024 kontaktierte die Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg erneut das Umweltamt und bat um eine rechtlich fundierte Begründung für die angekündigte Rechtsfolge, dass Anlieger der Straße die Restabfallbehälter, den Bioabfall, das Altpapier sowie den anfallenden Sperrmüll am Entsorgungstag an einem vom Landkreis festgelegten Bereitstellungsplatz bringen und nach der Entsorgung wieder zurücknehmen müssen. Eine Rückmeldung gab es bislang nicht.
Des Weiteren schrieb Herr Pohle, Eigentümer des angrenzenden Flurstückes, Posteingang am 16.10.2024, dass er keine Zusage für die Befahrung seines Grundstückes erteilt hätte und weitere Anlieger dem Bauvorhaben nicht zustimmen würden (siehe Anlage 2).
Neuer Sachstand seit Januar 2025:
Im Rahmen der Begehung der Berufsgenossenschaft Verkehr am 26.11.2024 in der Straße „Weg zum Liebenstein“ in 16248 Hohenfinow wurden Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz festgestellt. Im Ergebnis wurde dem Landkreis Barnim, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, angeordnet Maßnahmen zu ergreifen, um die Mängel abzustellen.
Daraufhin wurde seitens der BDG mbH für alle Anwohner zur Leerung der Müllsammelbehälter ein Sammelstellplatz an der Niederfinower Straße angeordnet. Mit Eintreffen der schriftlichen Information vom 13.01.2025 zur Änderung der Abfallentsorgung wurde kurzfristig ein Alternativstandort zur Errichtung einer Wendestelle für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge durch den ehrenamtlichen Bürgermeister sowie Anwohnern ermittelt. Der Alternativstandort befindet sich in Höhe der befestigten Stellplätze am Aussichtspunkt am Ende der Straße „Weg zum Liebenstein“. Durch die BDG mbH wurde der neue Standort am 22.01.2025 besichtigt und eine mögliche Lösung für die Wendestelle erarbeitet. Aufgrund des schnellen Handelns und Unterstützung der Anwohner konnte die favorisierte Fläche zunächst begradigt und anschließend befestigt werden. Bereits am 07.02.2025 wurde die neue Wendestelle durch Entsorgungsfahrzeuge der BDG mbH getestet.
Für die abschließende Fertigstellung der Wendestelle für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge ist eine Befestigung des Fahrbahnrandes erforderlich. Dafür ist auf einer Fläche von 8 m² die Verlegung von Betonplatten vorgesehen (vgl. Anlage 3). Mit der Durchführung der Restarbeiten soll eine Firma beauftragt werden. Der finanzielle Aufwand wird auf ca. 3.500 € geschätzt. Zur uneingeschränkten Nutzung der Wendestelle durch die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sollen entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt werden.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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