Vorlage - BR-2024-064 IV

 
 
Betreff: Investive Schulentwicklung unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Richtlinie Investitionsprogramm Ganztag
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Schulausschuss Britz Information
16.09.2024 
Schulausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Information
30.09.2024 
Gemeindevertretung Britz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Votum Landkreis 1,3 Millionen €
Präsentation Ganztag Staatliches Schulamt
2024-02 Richtlinie Invest Ganztag
Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag)

Sachverhalt:

 

Der Schulträger Britz steht vor gewaltigen Herausforderungen. In der Vergangenheit wurde großes geleistet, um investiv den Schul- und Hortstandort weiter attraktiv zu gestalten und zu entwickeln. Beispielhaft sei auf die Neugestaltung des Sportplatzes und der Hol- und Bringesituation (Verkehrsanbindung) sowie den anstehenden Neubau eines Ergänzungsgebäudes verwiesen.

Weitere Investitionen sind in Größenordnungen erforderlich, um den Standort zukunftssicher zu gestalten und bestehenden baulichen Missständen zu begegnen. Hierzu zählen u.a. die Sanierung der Sporthalle, die barrierefreie Herstellung der drei Zugänge zum Schulgebäude, der Umbau des Erdgeschosses von Schule und Hort mit Rückbau des Verbindungsganges Schulgebäude sowie eine ansprechendere Schulhofgestaltung.

Aus der aktuellen finanziellen Situation ist ableitbar, dass voraussichtlich der Ergänzungsbau trotz Förderung nur unter Inanspruchnahme von Krediten zur Darstellung des gemeindlichen Eigenanteils finanziert werden kann. Angesichts dessen sind die vorgenannten weiteren notwendigen Investitionen lediglich durch Gewährung von weiteren Fördermitteln in Größenordnungen möglich.

Der Bund stellt für Brandenburg hohe Mittel für die Schaffung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote mit dem Ziel bereit, damit deren Ausbau zu fördern. In der „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag)“ sind die Zuwendungsvoraussetzungen, Antragsberechtigte und das Verfahren für eine Bezuschussung geregelt. Dieses Fördermittelprogramm ist derzeit das einzige, aus dem derzeit die finanziellen Mittel für die erforderlichen Maßnahmen geschöpft werden können.

Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln RL Investitionsprogramm Ganztag ist die Einführung eines Ganztagsschulmodells. Hierbei ist zu beachten, dass angesichts der Personalausstattung von Schule und Hort Mehraufwand vermieden wird. Vielmehr gilt es, den Istzustand in ein Ganztagsmodell zu transferieren, um Anspruch auf Fördermittel zu haben. Dies kann nur in gegenseitiger enger Zusammenarbeit von Schule, Hort, Eltern, Schülern und Schulträger auf den Weg gebracht werden.

In Brandenburg gibt es ein historisch gewachsenes kombiniertes Unterrichts- und Betreuungsangebot von Schule und Hort, welches durchaus vergleichbar ist mit den tradierten Ganztagsangeboten. Dies trifft uneingeschränkt auch auf die Max-Kienitz-Grundschule und den Schulhort zu. Es existiert im Wesentlichen schon ein Ganztagsschulbetrieb unter den aktuellen Bedingungen. Der Schritt zum genehmigungsfähigen Ganztagsschulkonzept scheint daher nicht weit zu sen.

Angesichts dessen hat die Verwaltung auf Antrag vom Landkreis Barnim ein positives Votum für eine Fördersumme von 1.139.194,01 €r die Sanierung der Sporthalle, die barrierefreie Herstellung der drei Zugänge zum Schulgebäude, der Umbau des Erdgeschosses von Schule und Hort mit Rückbau des Verbindungsganges Schulgebäude sowie eine ansprechendere Schulhofgestaltung erhalten. Nun kann bis Ende 2024 mit diesem positiven Votum die Förderung der Maßnahmen beantragt werden. Alle beteiligten Partner müssen sich nun der Frage stellen, wie kann der Spagat zwischen einem einzuführenden Ganztagsschulprogramm auf der einen Seite und der Vermeidung von Mehraufwand auf der anderen Seite gelingen.

Das Staatliche Schulamt begrüßt das Unterfangen und sieht aus fachlicher Sicht wenige Hindernisse bei der Umsetzung.