Vorlage - CH-2024-080
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, der geplanten Veranstaltung Oster-Fest 2025 in Schönhof zu. Die Genehmigung der Veranstaltung erfolgt unter den nachfolgenden Auflagen:
- Temporäre Änderung der Verkehrslenkung im Bereich Weidenweg/Lindenweg mittels Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“ mit dem Zusatzzeichen „Keine Zufahrt zum Oster-Fest“, - Sicherstellung einer fachgemäßen Straßenreinigung durch maschinelles Kehren im Bereich der angrenzenden kommunalen Straßen, - Befestigung eines noch nicht befestigten Teilstückes im Weidenweg in fachlich geeigneter Art und Weise (vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, z.B. Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin), - Sicherstellen von Ordnung und Sauberkeit an und auf den genutzten Straßen, Wegen und Plätzen (in Verbindung mit einer Abnahme vor Ort durch die Ordnungsbehörde nach der Veranstaltung).
Die Einhaltung der Auflagen ist durch die Amtsverwaltung zu überwachen.
Sachverhalt:
Der Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg liegen die Antragsunterlagen des Herrn Streisand für das traditionelle „Oster-Fest“ im Jahr 2025 vor. In den vergangenen drei Jahren wurde die Veranstaltung im Ortsteil Golzow, Ortslage Schönhof auf dem Privatgelände des Herrn Streisand durchgeführt. Für das Jahr 2025 ist die Veranstaltung vom 17.04.2025 bis 21.04.2025 ebenfalls in Schönhof geplant. Neben einem Kunst- und Handwerkermarkt sollen auch wieder eine Theaterinszenierung und ein Osterfeuer durchgeführt werden (vgl. Anlage 1).
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (geringe Straßenbreite für Begegnungsverkehr im Rahmen der Großveranstaltung + Einsatzfahrzeuge im Notfall) müsste eine getrennte Zufahrt zum Veranstaltungsgelände sowie Ausfahrt eingerichtet werden (vgl. Anlage 2). Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände würde von der L23 über die öffentliche Straße „Schönhof“ erfolgen. Die Ausfahrt vom Veranstaltungsgelände würde über ein kommunales Grundstück, welches für den Verkehr nicht öffentlich gewidmet ist (Gemarkung Golzow, Flur 5, Flurstück 189) sowie über die öffentliche Straße „Weidenweg“ eingerichtet. Aus Sicht der Amtsverwaltung hat sich die getrennte Zu-/Ausfahrt, wie oben dargestellt, als zielführend erwiesen und ist aus Sicherheitsgründen für die Großveranstaltung unbedingt beizubehalten. Sollte keine getrennte Zu-/Ausfahrt realisiert werden können, ist die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen am Standort Schönhof durch die örtliche Ordnungsbehörde zu versagen.
Im Februar 2024 hat eine gemeinsame Beratung mit Vertretern der Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg und dem Veranstalter in der Kreisverwaltung, zum zukünftigen Standort der Veranstaltung, stattgefunden. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange wurde der Standort in Schönhof seitens des Landkreises Barnim als ungeeignet eingestuft. Im Zuge der Prüfung nach einem anderen Veranstaltungsstandort wurden Flächen in der Nähe des Kloster Chorin betrachtet. Die Durchführung der Veranstaltung in der Nähe des Kloster Chorin wären mit weiteren behördlichen Genehmigungen (u.a. denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Zustimmung des Landesbetrieb Forst Brandenburg) sowie dem Nachweis zusätzlicher Pkw-Stellplätze für die Gäste verbunden. Nach aktuellem Stand konnte kein Alternativstandort für die Veranstaltung 2025 gefunden werden.
In der Nachbereitung der Veranstaltung 2024 erfolgte am 17.04.2024 mit dem Veranstalter, Vertretern der Verwaltung und Vertretern des Landkreises Barnim (Untere Naturschutzbehörde) eine Beratung in der Amtsverwaltung. In dem Gespräch wurde die Veranstaltung 2024 ausgewertet. Hierbei war festzustellen, dass seitens der Anwohner keine Beschwerden wegen der Veranstaltung übermittelt wurden. Der Ortsbeirat Golzow, welcher ebenfalls zum o.g. Auswertungsgespräch eingeladen war, ein Teilnahme jedoch nicht absichern konnte, hat der Amtsverwaltung keine Hinweise/Beschwerden weitergeleitet. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde erneut der Standort als ungeeignet eingestuft. An diesem Gespräch hat der Antragssteller teilgenommen
In Vorbereitung auf die Veranstaltung 2025 in Schönhof erfolgte nach Antragseingang des Herrn Streisand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Im TöB-Verfahren konnten Beteiligte ihre Auflagen/Hinweise für die Veranstaltung 2025 in Schönhof übermitteln. Seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde hat die Amtsverwaltung eine Stellungnahme erhalten, welche bei der Genehmigung der Veranstaltung Berücksichtigung findet. Demnach ist die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen, analog der Vorjahre, entsprechend zu beantragen. Darüber hinaus beabsichtigt die Amtsverwaltung dieselben Auflagen, analog der Genehmigung 2024, für die Veranstaltung 2025 festzulegen. Folgende Auflagen sind vorgesehen:
- Temporäre Änderung der Verkehrslenkung im Bereich Weidenweg/Lindenweg mittels Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten, Anlieger frei“ mit dem Zusatzzeichen „Keine Zufahrt zum Oster-Fest“. - Sicherstellung einer fachgemäßen Straßenreinigung durch maschinelles Kehren im Bereich der angrenzenden kommunalen Straßen. - Befestigung eines noch nicht befestigten Teilstückes im Weidenweg in fachlich geeigneter Art und Weise (vorbehaltlich der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange, z.B. Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin). - Sicherstellen von Ordnung und Sauberkeit an und auf den genutzten Straßen, Wegen und Plätzen (in Verbindung mit einer Abnahme vor Ort durch die Ordnungsbehörde nach der Veranstaltung).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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