Vorlage - CH-2024-081

 
 
Betreff: Antrag auf Fördermittel für Baumpflegemaßnahmen an Obstbäumen in Senftenhütte
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Nico Conrad/ Daniel Krüger
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
08.10.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Senftenhütte Vorberatung
16.10.2024 
Ortsbeirat Senftenhütte      
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
06.11.2024 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.11.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Amtsverwaltung wird damit beauftragt, einen entsprechenden Fördermittelantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim zu stellen, um die Finanzierung einer Pflegemaßnahme der Obstbäume über einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Am östlichen Dorfrand von Senftenhütte pflanzten die EinwohnerInnen 2006 (?) in einer gemeinsamen Aktion dutzende Obstbäume. Aktuell stehen 22 Kirschbäume, 27 Apfelbäume und 1 Birnenbaum. Die Bäume befinden sich in einem ungepflegten Zustand. Die Kronen sind nicht licht- und luftdurchlässig, teilweise von Misteln besetzt, es finden sich Konkurrenzaustriebe aus den Unterlagen, einige Äste sind herausgebrochen.

Ohne regelmäßige Pflegemaßnahmen vergreisen Obstbäume früher und lassen im Fruchtertrag nach.

Der Landkreis Barnim stellt im sogenannten Ersatzpflanzungsfond Mittel für Baumpflanzungen und Baumpflegearbeiten zur Verfügung (https://britz-chorin-oderberg.de/news/foerderprogramm-landkreis-barnim-baumpflanzungen-baumpflege). Bei Pflegemaßnahmen können bis zu 80% bezuschusst werden.

Somit wären 20% Eigenmittel durch die Gemeinde aufzubringen (Verkehrssicherung/ Landschaftspflege/ Kompensation von entstandenen Schäden in der benachbarten Kirschbaumreihe Richtung Serwest in Vorbereitung auf die 380kV-Leitungsbaumaßnahmen).

 

Beschlussvorschlag:

Die Amtsverwaltung wird damit beauftragt, einen entsprechenden Fördermittelantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim zu stellen, um die Finanzierung einer Pflegemaßnahme der Obstbäume über einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit der Richtlinie des Landkreises Barnim über die Gewährung von Zuwendungen für Baumpflanzungen und Sondermaßnahmen zur Baumpflege besteht die Möglichkeit sich obstbaumpflegerische Maßnahmen wie Totholzentnahme, Auslichtungsschnitt, Kronenaufbau, Wundbehandlung usw. fördern zu lassen. Anträge sind bis zum 31.12. des Jahres für die Maßnahmedurchführung im Folgejahr zu stellen.

r das erste Jahr (2025) werden Kosten von 5.000 €r die 50 Obstbäume, die zu pflegen sind, anfallen. Bei einem Fördersatz von 80 % würde der Eigenanteil der Gemeinde 1.000 € (20 %) im ersten Jahr betragen. In den darauffolgenden Jahren betragen die Kosten jeweils 2.500 €, von denen die Gemeinde 500 €/Pflegejahr zu tragen hätte.

 

Die Antragstellung könnte von der Amtsverwaltung vorgenommen werden und wird durchweg positiv gesehen.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 - 2029

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

500,00 Eigenanteil

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

5.000,00 Euro

5510165-30100-5221090

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

4.000,00 Euro

5510165-30100-7221090

Bemerkungen/Erläuterungen:Für die Haushaltsjahre 2026 bis einschließlich 2029 sind jeweils 500,00 € als Eigenanteil in den Gemeindehaushalt einzustellen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen