Vorlage - CH-2024-081
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Die Amtsverwaltung wird damit beauftragt, einen entsprechenden Fördermittelantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim zu stellen, um die Finanzierung einer Pflegemaßnahme der Obstbäume über einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten.
Sachverhalt:
„Am östlichen Dorfrand von Senftenhütte pflanzten die EinwohnerInnen 2006 (?) in einer gemeinsamen Aktion dutzende Obstbäume. Aktuell stehen 22 Kirschbäume, 27 Apfelbäume und 1 Birnenbaum. Die Bäume befinden sich in einem ungepflegten Zustand. Die Kronen sind nicht licht- und luftdurchlässig, teilweise von Misteln besetzt, es finden sich Konkurrenzaustriebe aus den Unterlagen, einige Äste sind herausgebrochen. Ohne regelmäßige Pflegemaßnahmen vergreisen Obstbäume früher und lassen im Fruchtertrag nach. Der Landkreis Barnim stellt im sogenannten Ersatzpflanzungsfond Mittel für Baumpflanzungen und Baumpflegearbeiten zur Verfügung (https://britz-chorin-oderberg.de/news/foerderprogramm-landkreis-barnim-baumpflanzungen-baumpflege). Bei Pflegemaßnahmen können bis zu 80% bezuschusst werden. Somit wären 20% Eigenmittel durch die Gemeinde aufzubringen (Verkehrssicherung/ Landschaftspflege/ Kompensation von entstandenen Schäden in der benachbarten Kirschbaumreihe Richtung Serwest in Vorbereitung auf die 380kV-Leitungsbaumaßnahmen).
Beschlussvorschlag: Die Amtsverwaltung wird damit beauftragt, einen entsprechenden Fördermittelantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim zu stellen, um die Finanzierung einer Pflegemaßnahme der Obstbäume über einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten.“
Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Richtlinie des Landkreises Barnim über die Gewährung von Zuwendungen für Baumpflanzungen und Sondermaßnahmen zur Baumpflege besteht die Möglichkeit sich obstbaumpflegerische Maßnahmen wie Totholzentnahme, Auslichtungsschnitt, Kronenaufbau, Wundbehandlung usw. fördern zu lassen. Anträge sind bis zum 31.12. des Jahres für die Maßnahmedurchführung im Folgejahr zu stellen. Für das erste Jahr (2025) werden Kosten von 5.000 € für die 50 Obstbäume, die zu pflegen sind, anfallen. Bei einem Fördersatz von 80 % würde der Eigenanteil der Gemeinde 1.000 € (20 %) im ersten Jahr betragen. In den darauffolgenden Jahren betragen die Kosten jeweils 2.500 €, von denen die Gemeinde 500 €/Pflegejahr zu tragen hätte.
Die Antragstellung könnte von der Amtsverwaltung vorgenommen werden und wird durchweg positiv gesehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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