Vorlage - AA-2024-052

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:111.01.01.001
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Entscheidung
25.09.2024 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Kommunalausschuss Amt Entscheidung
14.10.2024 
Kommunalausschuss Amt zur Kenntnis genommen     
Amtsausschuss Entscheidung
07.11.2024 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2024EntschaedigungssatzungAmt_Entwurf_
2019 Entschädigungssatzung Amt (alt)
2024 Entschädigungssatzung Amt (Entwurf) Synopse

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die „Aufwandsentschädigungssatzung für das Amt Britz-Chorin-Oderberg“ entsprechend der Anlage 1. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.


Sachverhalt:

 

Die „Aufwandsentschädigungssatzung für das Amt Britz-Chorin-Oderberg“ regelt den Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls für die ehrenamtlichen Mitglieder des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse, für die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen und für die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürgerinnen und Bürger des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Diese Satzung muss aus rechtlichen und sachlichen Gründen überarbeitet werden.

 

  1. Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Amtsausschusses

 

Die Mitglieder des Amtsausschusses haben gemäß § 30 Absatz 4 i. V. m. § 140 BbgKVerf Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Sie können darüber hinaus eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Gemäß § 30 Absatz 4 Satz 6 BbgKVerf kann das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung durch Rechtsverordnung Regelungen über die Anspruchsvoraussetzungen für den Ersatz des Verdienstausfalls und der Aufwandsentschädigungen sowie deren Höchstsätze treffen. Die Landesregierung hat auf dieser Grundlage die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (KomAEV) erlassen. Danach orientieren sich die Höchstsätze für die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung gemäß § 6 Absatz 1 KomAEV an der Einwohnerzahl des Amtes, wobei hier die durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg fortgeschriebene Einwohnerzahl am 30. Juni des Vorjahres maßgebend ist (§ 3 Absatz 1 KomAEV). Danach betrug die Einwohnerzahl des Amtes Britz-Chorin-Oderberg per 30. Juni 2023: 9.939. Gemäß § 6 Absatz 1 KomAEV kann demzufolge höchstens eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von 90 Euro festgelegt werden. Dieser Betrag wird auch vorgeschlagen.

 

  1. Zusätzliche Aufwandsentschädigung

 

Vorsitzenden kann nach § 7 KomAEV neben der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder eine zusätzliche monatliche pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden, deren Höchstsätze sich ebenfalls nach der oben genannten Einwohnerzahl bemessen. Danach kann der Vorsitzenden des Amtsausschusses gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 5 nur noch eine maximale zusätzliche monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 340 Euro gewährt werden. Dieser Betrag wird auch vorgeschlagen.

 

  1. Aufwandsentschädigung für Beiräte

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wurde mit Wirkung vom 9. Juni 2024 neu gefasst. Dabei wurde unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, dass Mitglieder von Beiräten eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten können (§ 17 BbgKVerf). Bisher sah die Kommunalverfassung lediglich vor, dass ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls haben (§ 24 BbgKVerf a. F.).

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg richtet gemäß § 12 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Dauer der Wahlperiode einen Beiratr die Vertretung der

Interessen von Einwohnern der amtsangehörigen Gemeinden ab dem sechzigsten Lebensjahr ein (Seniorenbeirat). Alle Mitglieder von Beiräten des Amtes erhielten bisher eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro. Eine Differenzierung nach Vorsitz, stellvertretendem Vorsitz und einfacher Mitgliedschaft erfolgte nicht.

 

Der „Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ wies in der Vergangenheit mehrfach darauf hin, dass der aus der ehrenamtlichen Tätigkeit resultierende Aufwand für die Mitglieder des Beirates ursprünglich unterschätzt wurde und die vorgenannten 15 Euro für den tatsächlichen Aufwand nicht mehr auskömmlich sind. Er verweist hierbei insbesondere auf die Aufwendungen der Ortsvertreterinnen und Ortsvertreter für die unverzichtbare Mobilität. Weiterhin sei vor allem der Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Vorsitzende des Beirates und ihre Stellvertreterinnen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Hierbei sei auch der Mehraufwand aus dem Projekt „Pflege vor Ort“ zu berücksichtigen. Der Seniorenbeirat schlug deshalb für die vorsitzende Person eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro vor, für die stellvertretenden Personen 40 Euro und für die Mitglieder 30 Euro. Unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation empfahl die Verwaltung als Kompromiss eine Staffelung von 50 Euro, 35 Euro und 20 Euro. In seiner Sitzung am 25. September 2024 schlug der Sozialausschuss nun folgende Staffelung vor:

 

Funktion im Beirat

monatliche pauschale Aufwandsentschädigung

Vorsitzende

50 Euro

stv. Vorsitzende

40 Euro

Mitglied

25 Euro

 

Die bisherigen jährlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 5.400 Euro würden sich dadurch um ca. 4.300 Euro auf ca. 9.700 Euro erhöhen. Der genaue Betrag ist von der Anzahl der Mitglieder im Seniorenbeirat abhängig. Der Seniorenbeirat setzt sich aus maximal 32 Mitgliedern zusammen (jeweils zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus den 16 Orten des Amtsbereiches), bisher waren nie alle Orte vollständig vertreten.

 

Alle weiteren Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind detailliert in der Synopse erläutert (Anlage 3). Anlage 1 bildet den Entwurf der neuen Satzung ab, Anlage 2 enthält zum Vergleich die bisherige Satzung aus dem Jahr 2019.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2025 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

ca. 43.300 Euro

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

33.000 Euro

600 Euro

9.700 Euro

1110101-10100-5421000

1220401-10100-5421000

3150101-10100-5421000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

33.000 Euro

600 Euro

9.700 Euro

1110101-10100-7421000

1220401-10100-7421000

3150101-10100-7421000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Sozialausschuss am 25.09.2024: Änderung der Staffelung bei Mitgliedern von Beiräten (§ 6):

Vorsitz: 50 Euro, stv. Vorsitz: 40 Euro, Mitglieder: 25 Euro.

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 2024EntschaedigungssatzungAmt_Entwurf_ (50 KB)    
Anlage 1 2 2019 Entschädigungssatzung Amt (alt) (1047 KB)    
Anlage 2 3 2024 Entschädigungssatzung Amt (Entwurf) Synopse (28 KB)