Vorlage - CH-2024-083 IV
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Sachverhalt: Die Gemeinde Chorin verfügt derzeit über fünf Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen Brodowin, Chorin, Golzow, Sandkrug und Serwest sowie einen angemieteten Gemeinderaum in Senftenhütte. Diese Räumlichkeiten werden sowohl von der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen als auch von verschiedenen Vereinen genutzt. Zusätzlich werden die Räume für private Feierlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der „Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen“ vom 20.07.2021. Alle Dorfgemeinschaftshäuser sind standardmäßig mit einer Küchenzeile sowie Geräten wie Kühlschrank, Elektroherd, Kaffeemaschine und Wasserkocher ausgestattet. Eine Ausnahme bildet der Gemeinderaum in Senftenhütte, der lediglich über eine privat bereitgestellte Kaffeemaschine verfügt.
Im Dorfgemeinschaftshaus Golzow ist der Elektroherd aufgrund eines technischen Defekts ausgefallen. Es steht daher eine Ersatzbeschaffung an, um die vollständige Funktionsfähigkeit der Einrichtung zu gewährleisten. Diese Maßnahme könnte im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung umgesetzt werden.
Angesichts der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde und der geplanten Haushaltskonsolidierung stellt sich die Frage, ob die bisherige Praxis, defekte Ausstattungsgegenstände zeitnah zu ersetzen, fortgeführt werden soll.
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