Vorlage - AA-2024-056 IV

 
 
Betreff: Sachstand zum Thema Wolf
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
09.10.2024 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland, die steigende Population sowie weiteren Ausbreitung der Wolfsrudel birgt Konfliktpotential. In Brandenburg findet der Wolf ideale Lebensbedingungen vor. Seit der ersten gesicherten Wolfsansiedlung in Brandenburg im Jahr 2007 steigt die Population stetig an. Gemäß den Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) gibt es in Brandenburg über 50 Wolfsrudel (Stand 2023), welche sich auf die ländlichen Regionen mit großen Wald- und Wiesenflächen verteilen.

In Deutschland steht der Wolf unter strengem Schutz gemäß der FFH-Richtlinie der EU (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Die Richtlinie sieht vor, dass der Wolf nicht gejagt oder getötet werden darf. Ausnahmen hierzu regelt das Bundesnaturschutzgesetzt.

 

In den Jahren 2018 und 2022 erklärten die amtsangehörigen Gemeinden Hohenfinow, Liepe und Lunow-Stolzenhagen ihr Gemeindegebiet zur wolfsfreien Zone (vgl. Beschlüsse HO-042/2018, LI-036/2018, LS-007/2022) und forderten die Landesregierung des Landes Brandenburg auf, ihr Gebiet im Wolfsmanagementplan als nicht für eine Besiedlung durch den Wolf geeignete Zone auszuweisen. Weiterhin wurde die Landesregierung aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für die Lockerung des strengen Schutzes des Wolfes auf der europäischen Ebene einzusetzen. Darüber hinaus sollte der Wolf mit Jagdzeiten und Abschussquoten ins Jagdrecht aufgenommen werden, um den Bestand, wie bei anderen Wildtieren, jagdlich zu regulieren. Gemäß der Mitteilung des MLUK im Jahr 2019 erlauben die gesetzlichen Vorgaben keine Ausweisung wolfsfreier Zonen. Dennoch wurden die Beschlüsse der amtsangehörigen Gemeinden seitens des MLUK als Signal wahrgenommen.

 

Im weiteren Verlauf hat im Juni 2022 eine Gesprächsrunde mit Vertretern des MLUK, des Landesamtesr Umwelt (LfU), der Amtsverwaltung sowie Vertretern der amtsangehörigen Gemeinden zur Thematik Wolf stattgefunden. Im Ergebnis der Gesprächsrunde wurde eine Verschärfung der Brandenburgischen Wolfsverordnung und eine leichtere Entnahme von Wölfen zugesagt.

 

Die im Jahr 2022 angepasst Brandenburgische Wolfsverordnung stellt Handlungsoptionen für die Lösung von Konflikten, unter Einhaltung der engen EU- und bundesrechtlichen Vorgaben (z.B. Bundesnaturschutzgesetz), zur Verfügung. Die Wolfsverordnung bestimmt die Voraussetzungen für Vergrämungs- und Entnahmemaßnahmen bei Wölfen mit auffälligem Verhalten sowie bei Wölfen, die wiederholt in geschützte Weidetierbestände eingedrungen sind und dort Nutztiere reißen. Das LfU koordiniert und setzt nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls die Maßnahmen auf Grundlage der Wolfsverordnung durch.

 

Der steigende Wolfsbestand führt insbesondere in der Nutztierhaltung zu Spannungen. Obwohl Herdenschutzmaßnahmen greifen, kommt es immer wieder zu Verlusten bei Schaf,- Ziegen- und Rinderhaltern. Dies führt zu Forderungen nach einem effizienteren Management und einer besseren Entschädigungspolitik. In diesem Zusammenhang unterstützt das Land Brandenburg betroffene Landwirte durch Präventionsmaßnahmen.

 

Zu den Inhalten des umfassenden Wolfsmanagements im Land Brandenburg, welches durch das LfU koordiniert wird, zählen:

-          Monitoring: Die Überwachung der Population

-          Präventionsmaßnahmen: Unterstützung von Tierhaltern durch Subventionen für wolfsabweisende Zäune (inkl. Aufbau und Wartung) oder Anschaffung, Ausbildung und Futter für Herdenschutzhunde,

-          Entschädigungen: Tierhalter erhalten Entschädigungen, wenn Nutztiere trotz Schutzmaßnahmen von Wölfen gerissen werden.

 

Trotz dieser Maßnahmen bleibt der Konflikt zwischen Wolfsschutz und Nutztierhaltern ein brisantes Thema und führt zunehmend zu öffentlichen Debatten. Einerseits wird eine Regulierung der Bestände gefordert, zum Schutz der Nutztiere. Anderseits drängen Naturschutzorganisationen darauf, den Schutz des Wolfes beizubehalten. Der Wolf nimmt eine wichtige Rolle im Ökosystem ein und reguliert das Gleichgewicht in der Wildtierpopulation durch das Jagen und Erbeuten kranker und schwacher Tiere. Dies kann langfristig einem positiven Einfluss auf die Biodiversität in Brandenburg haben.

 

Was können Betroffene Landwirte bei einem vermutetet Übergriff auf ihre Nutztiere unternehmen?

 

Zunächst ist der Schaden so schnell wie möglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Schadenseintritt) bei der zentralen Schadenshotline 0172/5641700 zu melden. Kann der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden, wird ein vom Land bestellter Rissgutachter den Schadensort aufsuchen.

Da es sich beim Wolf um ein herrenloses Wildtier handelt, besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf Ersatz eines entstandenen Schadens. Der Ausgleich der durch den Wolf verursachten Schäden an Nutztieren ist eine freiwillige Leistung des Landes Brandenburg. Der Antrag auf Schadensausgleich muss innerhalb von sechs Monaten nach Schadenseintritt beim LfU gestellt werden.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Wolf im Land Brandenburg eine geschützte, jedoch umstrittene Tierart ist. Einzelne Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere zeigen, dass die Wiederansiedlung im Land nicht ohne Konflikte verläuft. Nutztierhalter müssen besondere Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere ergreifen, um Übergriffe zu verhindern. Das Wolfsmanagement zielt darauf ab, sowohl den Schutz des Wolfs als auch die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Der Dialog zwischen Naturschützern, Landwirten und Behörden bleibt entscheidend, um eine tragfähige Lösung für das Zusammenleben von Menschen und Wolf zu finden.