Vorlage - CH-2024-084 IV

 
 
Betreff: Herrichtung der Ortsverbindung von Chorin, OT Brodowin nach Liepe
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Information
06.11.2024 
Entwicklungsausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Information
28.11.2024 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 zu CH-2024-084 IV
Anlage 2 zu CH-2024-084 IV - Fotodokumentation
Anlage 3 zu CH-2024-084 IV

Sachverhalt:

 

Die Ortsverbindung verbindet direkt den Ortsteil Brodowin der Gemeinde Chorin und die Gemeinde Liepe. Der schmale Weg erstreckt sich auf der Gemarkung Brodowin von der „Brodowiner Dorfstraße“ über die Gemarkung Chorin bis auf die Gemarkung Liepe in der „Brodowiner Straße“ (vgl. Anlage 1 - Kartenausschnitt).

Konkret sind folgende Flurstücke betroffen:

 

Gemarkung

Flur

Flurstück

Grundstückseigentümer

Brodowin

6

60

Gemeinde Chorin

Chorin

7

8

Gemeinde Chorin

Chorin

8

42

Gemeinde Chorin

Chorin

8

32

Gemeinde Chorin

 

Die Ortsverbindung ist nicht öffentlich gewidmet. Mit einer förmlichen Widmung wird die Straßenverkehrsfläche zu einer öffentlichen Straße erklärt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Die Rechtsfolgen der Widmung lassen sich in der erforderlichen Verkehrssicherungspflicht, welche hohen finanziellen Aufwand erfordert, ableiten. Die Widmung der öffentlichen Straße „Brodowiner Dorfstraße“ endet, gemäß dem Straßenverzeichnis, am Ortsausgangsschild Brodowin in Fahrtrichtung Liepe. In der Gemeinde Liepe endet die Widmung der öffentlichen Straße „Brodowiner Straße“ ebenfalls am Ortsausgangsschild. Die Straße „Brodowiner Straße“ ist innerhalb der Ortslage für Fahrzeuge bis 12 t beschränkt, mit der Ausnahme für den landwirtschaftlichen Verkehr.

 

Die Ortsverbindung ist überwiegend mit einem historischen Kopfsteinpflaster versehen und führt durch eine landschaftlich reizvolle Umgebung. Viele ortsunkundige Verkehrsteilnehmer nutzen die Ortsverbindung als schnellste Verbindung z.B. Tagestouristen vom Kloster Chorin nach Niederfinow zu den Schiffshebewerken. Entlang der Ortsverbindung können Verkehrsteilnehmer nur mit einer den Straßenverhältnissen angepassten Geschwindigkeit fahren, da einige Teilbereiche unbefestigt sind. Weiterhin sind keine Straßenbeleuchtung oder entsprechende Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr vorhanden. Neben der Fahrbahn ist ein separater Weg mit Holzpflöcken abgegrenzt, welcher z.B. als Radweg genutzt werden kann. Fahrradtouristen wird die Ortsverbindung bzw. der Radweg als Entdeckertour und als Kombinationsmöglichkeit zur Nutzung überregionaler Radwege angepriesen.

 

Die Ortsverbindung ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Fahrbahn ist uneben und weist viele Schlaglöcher auf. Weiterhin wurde der Radweg überfahren. Aktuell ist die Ortsverbindung mit entsprechenden Verkehrszeichen, welche auf die Straßenschäden hinweisen, gekennzeichnet. In der Vergangenheit sind Versicherungsschäden an Fahrzeugen von Privatpersonen entstanden (z.B. aufgerissene Ölwanne am Pkw).

Die Straßenschäden sind einerseits auf die mangelnden Niederschlagsentwässerung der Straße, wodurch Steine ausgespült werden, zurückzuführen. Anderseits sind Schäden an der Ortsverbindung aufgrund der Nutzung durch den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr (z.B. durch Befahren mit Traktoren, landwirtschaftlichen Anhängern und Holztransportfahrzeuge) zurückzuführen (vgl. Anlage 2 - Fotodokumentation).

 

In den meisten Fällen, in denen der Weg durch Dritte (land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) beschädigt wurde, konnte der Verursacher nicht ermittelt und zur Beseitigung der Schäden herangezogen werden. Aufgrund der zahlreichen Holztransporte, bei denen auch der Radweg überfahren wurde, haben Gespräche mit dem Landesbetrieb Forst stattgefunden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Holztransport durch den Käufer bzw. ein von ihm beauftragtes Unternehmen durchgeführt wird. Der Landesbetrieb Forst hat ab dem Zeitpunkt des Verkaufes keinen Einfluss auf den Holztransport (z.B. Streckenverläufe).

 

Die Gemeinde Chorin ist als zuständiger Straßenbaulastträger und Grundstückseigentümer in der Pflicht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Im konstruktiven Gespräch mit dem Landesbetrieb Forst wurde vereinbart, dass kurzfristig eine Sanierung des Radweges durch den Landesbetrieb Forst durchgeführt werden soll. Im Zuge der konkreten Planungen zur Sanierung durch den Landesbetrieb Forst wurde festgestellt, dass weitere Maßnahmen (u.a. Entfernung der Palisaden bzw. Instandsetzung der Palisaden, Beseitigung von Wildwuchs) erforderlich sind.

 

Grundsätzlich ist die Trennung des KfZ-Verkehrs vom Radverkehr zu empfehlen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aufgrund der Nutzung der Ortsverbindung durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ist eine regelmäßige Instandhaltung des Radweges durchzuführen. Weiterhin können die Palisaden, obwohl diese eine Schutzfunktion ausüben sollen, aufgrund ihres Zustandes eine Gefährdung (durch Schieflage und fehlender geeigneter Reflektoren) für Fahrradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Die Unterhaltung der Palisaden und insbesondere die Zwischenräume (Bankettpflege 5m Abstand zwischen den Palisaden) sind mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Weiterhin stellt die Abgrenzung durch die Palisaden beengte Verhältnisse für Radfahrer dar. Beispielsweise ist die Befahrung mit einem Fahrradanhänger nicht auf dem abgegrenzten Radweg möglich (vgl. Anlage 2 Fotodokumentation).

 

r die Herrichtung der Ortsverbindung stehen verschiedene Varianten zur Auswahl:

 

  1. Entnahme der Palisaden und Verfüllung von Schlaglöchern

Mit der Entnahme der Palisaden ist die Verfüllung der Bodenlöcher verbunden. Im Anschluss wird der Wildwuchs mittels Freischneider oder Forstfräse beseitigt und vorhandene Schlaglöcher werden mit geeignetem Material verfüllt.

 

  1. Reparatur der Palisaden

Diese Maßnahme ist zunächst mit dem geringsten Aufwand verbunden. Als Folgemaßnahme ist jedoch die regelmäßige Unterhaltung der Palisaden durch die Gemeinde Chorin zu gewährleisten. Hier ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu prüfen. In der Unterhaltungsmaßnahme ist die Pflege des Banketts zwischen den Palisaden mit enthalten. Durch den Baubetriebshof kann gemäß dem regulären Leistungskatalog keine regelmäßige Unterhaltung durchgeführt werden. Die Priorität des Baubetriebshofes liegt bei anderen Leistungen, sodass der Radweg ggf. zum Saisonende 1x gepflegt werden könnte (mithilfe des Multicar). Sofern die Unterhaltung von der Gemeinde Chorin mehrmals im Jahr gefordert wird, müssten Baubetriebshofstunden hierfür zur Verfügung gestellt werden bzw. eine Vergabe der Leistungen an Dritte erfolgen.

 

  1. Herrichtung des Weges als befestigter Weg neben der Pflasterstraße

Bei der Herrichtung des Weges als sogenannter Sommerweg (vgl. Anlage 2 Fotodokumentation) wird neben der Kopfsteinpflasterstraße ein befestigter Weg errichtet. In diesem Zusammenhang sind die Palisaden sowie der Wildwuchs zu entfernen. Der Radweg (3160 m) kann in diesem Zusammenhang auf 2 m verbreitert und könnte zur Doppelnutzung durch andere Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Eine letzte Variante besteht darin, dass seitens der Gemeinde Chorin keine weiteren Maßnahmen zur Herrichtung der Ortsverbindung durchgeführt werden. Als mögliche Folge kann eine Sperrung der Ortsverbindung erforderlich werden, weil die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist.

 

Unverbindliche Kostenschätzung des Landesbetrieb Forst vom Juli 2024 (vgl. Anlage 3)

Variante

Kosten

optionale Kosten

Unterhaltungskosten 3x im Jahr

Variante 1

5.358,00 €

2.500,00 € Material

   760,00 € Verfüllen

1.858,00 €

Variante 2

2.809,36 €

-

1.858,00 €

Variante 3

28.564,00 €

-

1.858,00 €

Variante 4

-

-

14 BBH Stunden á 2 Einsätze im Jahr (Gesamt 28 BBH Stunden)

 

Bei der Herrichtung der Ortsverbindung beteiligt sich der Landesbetrieb Forst mit der Maßnahme der Instandsetzung des Radweges (mittels abziehen des Bodens).

Die dargestellten Maßnahmen stellen Aufwendungen und Auszahlungen zu Lasten der Gemeinde Chorin dar.

 

Als Alternative zu den vorgenannten Varianten 1-4 könnte eine Refinanzierung über Fördermittel (z.B. Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben EU-MLUK-Forst-RL) zum grundhaften Ausbau geprüft werden. Der Fördersatz für Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden beträgt 100 Prozent der nachgewiesenen tatsächlich entstandenen förderfähigen Gesamtkosten. Weiterhin sieht die Richtlinie einen Höchstbetrag (ohne Planungskosten) von 40,- € (netto) pro laufenden Meter vor.

Gemäß der Richtlinie werden Vorhaben für die Verbesserung der Voraussetzungen für die Waldbrandbekämpfung unterstützt. Dies beinhaltet u.a. die Instandsetzung von Wegen, die dem vorbeugenden Waldbrandschutz und der Waldbrandbekämpfung dienen. Nicht förderfähig ist die ausschließliche Wegepflege. Um eine Förderung für das Vorhaben zu erhalten, ist die Fahrspur für mind. 11,5 t Traglast auszubauen, Bankette zu errichten, Maßnahmen zur Einhaltung des Lichtraumprofils durchzuführen und ggf. Entwässerungsgräben anzulegen.

Bei allen Maßnahmen sind ggf. Auflagen der Biosphärenreservatverwaltung zu berücksichtigen.