Vorlage - AA-2024-057

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin des Vorsitzenden des Kommunalausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:111.01.01.001
Beratungsfolge:
Kommunalausschuss Amt Entscheidung
14.10.2024 
Kommunalausschuss Amt ungeändert beschlossen     

Der Kommunalausschuss des Amtsausschusses wählt aus seiner Mitte

 

 

_______________________________________________

 

 

zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin des Vorsitzenden.

 


Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-2024-034 unter anderem die Bildung eines Kommunalausschusses beschlossen. Ein beratender Ausschuss kann nach § 44 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

 Euro

 

Aufwendungen

40 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Die zu beschließende Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AA-2024-052) sieht für die Stellvertretung des Vorsitzes eines Ausschusses eine kostenneutrale Lösung vor, so dass in den kommenden Jahren keine gesonderten Kosten für diesen Zweck anfallen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen