Vorlage - AA-2024-057
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Der Kommunalausschuss des Amtsausschusses wählt aus seiner Mitte
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zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin des Vorsitzenden.
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-2024-034 unter anderem die Bildung eines Kommunalausschusses beschlossen. Ein beratender Ausschuss kann nach § 44 Absatz 5 Satz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin des Vorsitzenden aus seiner Mitte wählen. Hierbei handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 7 BbgKVerf). Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter und dient der Dokumentation. Verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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