Vorlage - CH-028/2015 IV

 
 
Betreff: Tonnagebegrenzung auf 7,5t und 30km/h innerhalb der Ortsdurchfahrt Brodowin
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Brodowin Information
04.05.2015 
Ortsbeirat Brodowin      
Gemeindevertretung Chorin Information
23.04.2015 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   

Laut Herrn Klose von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises  Barnim, am 30.01.2015 ist diese Beschilderung zwar  in Ausnahmefällen möglich, aber  in diesem Fall nicht sinnvoll und deshalb würde der Antrag hier abgelehnt werden.

 

Begründung:

Es wird zu Verkehrsbehinderungen kommen, wenn zwei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen 30 km/h und 50 km/h für den gleichen Straßenabschnitt gelten.

Aus Lärmschutzgründen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h ebenfalls nicht möglich, da diese Reduzierung nur zwei Dezibel beträgt.

Sollte die Gemeinde auch weiterhin darauf bestehen, muss ein Lärmschutzgutachten erstellt werden.