Vorlage - OD-2024-073

 
 
Betreff: Beschilderung Rad- und Wanderwege sowie Straßenbeschilderung Biosphäre
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
16.10.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage OD-2024-073 Oderberg BV

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung von Rad- und Wanderwegsbeschilderung sowie Straßenbeschilderung des Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin für die folgenden Standorte:

 

  • Straßenbeschilderung: Gemarkung Neuenhagen, Flur 001, Flurstück 334 und
  • Rad- und Wanderwegsbeschilderung: Gemarkung Neuendorf, Flur 001, Flurstück 17/1.

 


Sachverhalt:

 

Das Biosphärenresrevat Schorfheide-Chorin beabsichtigt in der Stadt Oderberg im OT Neuendorf eine Rad- und Wanderwegsbeschilderung sowie eine Straßenbeschilderung als Begrüßungstafel dauerhaft und kostenfrei aufzustellen.

 

Neben Informationstafeln innerhalb des Gebietes sollen auch Begrüßungstafeln an den Straßen sowie an Rad- und Wanderwegen auf die Außengrenzen des Biosphärenreservates hinweisen.

 

Geplante Standorte sind (vgl. Anlage 1):

 

  • Straßenbeschilderung: Gemarkung Neuenhagen, Flur 001, Flurstück 334
  • Rad- und Wanderwegsbeschilderung: Gemarkung Neuendorf, Flur 001, Flurstück 17/1

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Bei den vorgesehenen Standorten handelt es sich um öffentliche Flächen gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg. Die Aufstellung der Beschilderung stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Gemäß § 18 Abs. 1. Nr. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg ist im vorliegenden Fall eine Gebührenbefreiung für „Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben“ vorgesehen. Das Landesumweltamt, dessen Referat N6 die Verwaltung des Biosphärenreservats darstellt, ist eine Fachbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). Eine Aufgabe der Verwaltung des Biosphärenreservats ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Information über das Schutzgebiet.

 

Die gewählten Standorte wurden bereits vom Liegenschaftsamt und der örtlichen Ordnungsbehörde überprüft. Sollte ein Standort aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeeignet sein, kann gemeinsam mit der Naturwacht ein Alternativstandort festgelegt werden.

 

Die Aufstellung, Unterhaltung und eine Kontrolle der Informationstafeln zu Saisonbeginn erfolgt durch das Landesamt r Umwelt. Die Beschilderung hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Oderberg.

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage OD-2024-073 Oderberg BV (212 KB)