Vorlage - OD-2024-073
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung von Rad- und Wanderwegsbeschilderung sowie Straßenbeschilderung des Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin für die folgenden Standorte:
Sachverhalt:
Das Biosphärenresrevat Schorfheide-Chorin beabsichtigt in der Stadt Oderberg im OT Neuendorf eine Rad- und Wanderwegsbeschilderung sowie eine Straßenbeschilderung als Begrüßungstafel dauerhaft und kostenfrei aufzustellen.
Neben Informationstafeln innerhalb des Gebietes sollen auch Begrüßungstafeln an den Straßen sowie an Rad- und Wanderwegen auf die Außengrenzen des Biosphärenreservates hinweisen.
Geplante Standorte sind (vgl. Anlage 1):
Hinweis der Verwaltung:
Bei den vorgesehenen Standorten handelt es sich um öffentliche Flächen gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg. Die Aufstellung der Beschilderung stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Gemäß § 18 Abs. 1. Nr. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg ist im vorliegenden Fall eine Gebührenbefreiung für „Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben“ vorgesehen. Das Landesumweltamt, dessen Referat N6 die Verwaltung des Biosphärenreservats darstellt, ist eine Fachbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). Eine Aufgabe der Verwaltung des Biosphärenreservats ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Information über das Schutzgebiet.
Die gewählten Standorte wurden bereits vom Liegenschaftsamt und der örtlichen Ordnungsbehörde überprüft. Sollte ein Standort aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeeignet sein, kann gemeinsam mit der Naturwacht ein Alternativstandort festgelegt werden.
Die Aufstellung, Unterhaltung und eine Kontrolle der Informationstafeln zu Saisonbeginn erfolgt durch das Landesamt für Umwelt. Die Beschilderung hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Oderberg.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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