Vorlage - PS-2024-036

 
 
Betreff: Beschilderung Rad- und Wanderwege sowie Straßenbeschilderung Biosphäre
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
21.10.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Entwicklungsausschuss Parsteinsee Vorberatung
21.10.2024 
Entwicklungsausschuss Parsteinsee zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage PS-2024-036 Parsteinsee BV

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufstellung bzw. Erneuern von Rad- und Wanderwegsbeschilderung sowie Straßenbeschilderung des Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin für die folgenden Standorte:

 

  • Straßenbeschilderung:

      Gemarkung Parstein, Flur 002, Flurstück 236

      Gemarkung Parstein, Flur 002, Flurstück 238 (Erneuerung altes Schild)

  • Rad- und Wanderwegsbeschilderung: Gemarkung Parstein, Flur 002, Flurstück 219

 


Sachverhalt:

 

Das Biosphärenresrevat Schorfheide-Chorin beabsichtigt in der Gemeinde Parsteinsee OT Parstein Rad- und Wanderwegsbeschilderung sowie Straßenbeschilderung als Begrüßungstafeln dauerhaft und kostenfrei aufzustellen bzw. zu erneuern.

 

Neben Informationstafeln innerhalb des Gebietes sollen auch Begrüßungstafeln an den Straßen sowie an Rad- und Wanderwegen auf die Außengrenzen des Biosphärenreservates hinweisen.

 

Geplante Standorte sind (vgl. Anlage 1):

 

  • Straßenbeschilderung:
    • Gemarkung Parstein, Flur 002, Flurstück 236
    • Gemarkung Parstein, Flur 002, Flurstück 238 (Erneuerung altes Schild)
  • Rad- und Wanderwegsbeschilderung: Gemarkung Parstein, Flur 002, Flurstück 219

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Bei den vorgesehenen Standorten handelt es sich um öffentliche Flächen gemäß der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Parsteinsee. Die Aufstellung der Beschilderung stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Gemäß § 18 Abs. 1. Nr. 1 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Parsteinsee ist im vorliegenden Fall eine Gebührenbefreiung für „Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben“ vorgesehen. Das Landesumweltamt, dessen Referat N6 die Verwaltung des Biosphärenreservats darstellt, ist eine Fachbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). Eine Aufgabe der Verwaltung des Biosphärenreservats ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Information über das Schutzgebiet.

 

Die gewählten Standorte wurden bereits vom Liegenschaftsamt und der örtlichen Ordnungsbehörde überprüft. Sollte ein Standort aus Sicht der Gemeindevertretung Parsteinsee ungeeignet sein, kann gemeinsam mit der Naturwacht ein Alternativstandort festgelegt werden.

 

Die Aufstellung, Unterhaltung und eine Kontrolle der Informationstafeln zu Saisonbeginn erfolgt durch das Landesamt für Umwelt. Die Beschilderung hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Parsteinsee.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage PS-2024-036 Parsteinsee BV (277 KB)