Vorlage - AA-2024-058
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungs- und Zuwendungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AufwZuwFF) entsprechend der Anlage 1 zu AA-2024-058 zum 01.01.2025.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Amtsausschusses vom 03.12.2019 wurde mit dem Beschluss AA-050/2019 die Änderung der Satzung über die Gewährung von Pauschalen Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschlossen. Die Anforderungen und die Aufgaben der Funktionsträger, welche ihre Aufgaben regelmäßig in der Freizeit verrichten, steigen stetig. Aus diesem Grunde wurden die Entschädigungen angepasst an die Aufwandsentschädigungen der benachbarten Träger des Brandschutzes. Aber auch die Aufgaben der Einsatzkräfte haben sich im Laufe der Zeit verändert. Auch hier wurde im Sinne der Kameradinnen und Kameraden nachgebessert.
Um das wichtige Ehrenamt attraktiv zu gestalten, sind eine technisch gut ausgerüstete Feuerwehr und eine zeitgemäße Aufwandsentschädigung notwendig. Grundsätzlich ist die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg personell gut aufgestellt und es ist eine Steigerung der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Allerdings wird es in Zukunft vermehrt zu altersbedingtem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst kommen – ein Instrument der Mitgliederwerbung und Sicherstellung gut ausgebildeter Kameradinnen und Kameraden ist eine den Anforderungen der Zeit entsprechende Aufwandsentschädigung. Um den heutigen Bedarfen und Anforderungen gerecht zu werden sowie an rechtliche und tatsächliche Vorgaben anzupassen, wird die Änderung der Satzung zur Regelung der Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung, Würdigung für langjährige Zugehörigkeit sowie Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AufwZuwFF) (Anlage 1) zum Beschluss vorgelegt. Zum Vergleich ist als Anlage 2 eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zu beschließenden Satzung beigefügt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge: Im Kommunalausschuss des Amtes vom 14.10.2024 wurde sich dafür ausgesprochen, dass § 2 Abs. 1 Nr. 4a (Entschädigung der Jugendfeuerwehrwarte) von 40,- € auf 50,- € erhöht werden soll. Weiterhin wird im § 5 (Zuwendung für die Alters- und Ehrenabteilung) anstatt 15,- € p./Person ein Festbetrag von 3.500,- € empfohlen. Weiterhin wurde aus der Runde der Ortswehrführer empfohlen im § 2 Abs. 1 Nr. 3 b den 2 Stellvertreter rauszunehmen und unter Nr. 4 b den Betreuungsschlüssel auf 1/8 zu ändern. Ebenfalls wird der § 2 Abs. 3 im Betreuungsschlüssel von 1/9 auf 1/8 empfohlen. Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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