Vorlage - CH-2024-085 IV

 
 
Betreff: Sachstand zum Unterstand für Neuehütte
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Information
08.10.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Neuehütte Information
14.10.2024 
Ortsbeirat Neuehütte      
Gemeindevertretung Chorin Information
17.10.2024 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Einwohnerbefragung Neuehütte
Einwohnerbefragung Kinder und Jugendliche

Sachverhalt:

 

Seit dem Verkauf des Dorfgemeinschaftshaus in Neuehütte gibt es Überlegungen, wie der Verlust kompensiert werden kann. Naheliegend ist die Mitnutzung des Gemeindehauses in Sandkrug. Die Entfernung ist zumutbar und es gibt dort ausreichend Platz - verbunden mit einer guten Ausstattung.

 

Gleichwohl gab es Anregungen, auch in Neuehütte eine Gelegenheit für Treffen beliebiger Art, zu mindestens bei gutem Wetter, zu ermöglichen.

 

Dieses Anliegen wurde mehrfach in den kommunalen Gremien besprochen. So zuletzt am:

 

 

Die Gemeindevertretung fasste schließlich am 25.01.2024 folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt zur Frage der Errichtung eines Unterstandes auf dem Spielplatz im Ortsteil Neuehütte die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe erfolgt eine Einwohnerversammlung zur Information und zum Austausch. In der zweiten Stufe erfolgt eine schriftliche Befragung zum Vorgang.“

 

Zur Umsetzung des Beschlusses lud die Verwaltung zu einer Einwohnerversammlung am 24.05.2024 in Neuehütte am Spielplatz ein. Aus dem Kreis der politisch tätigen Akteure nahmen Herr Horst, Herr Müller, Herr Gnorski, Frau Scherkus und Frau Damm teil. Weitere 25 Bürger zeigten sich interessiert und waren anwesend. Seitens der Verwaltung stellten Frau Hiller und Herr Matthes das Projekt vor. Im Zuge der sich anschließenden kontroversen Diskussion wurde deutlich, dass Neuhütte hinsichtlich der Einschätzung einer Notwendigkeit sowie der Festlegung des Standortes gespaltener Auffassung ist. Die scheinbare Mehrheit wünscht sich einen Unterstand auf dem Spielplatz. Ein nicht unerheblicher Teil lehnt einen Unterstand auf den Spielplatz ab. Es wird mit erheblicher Lärmbelästigung gerechnet. So sollen jetzt bereits Jugendliche an der benachbarten Bushaltestelle und an der unweit entfernt liegenden Havel-Oder-Wasser störenden Lärm erzeugen. Es wird befürchtet, dass sich der Unterstand als Magnet nicht für die Dorfgemeinschaft, sondern für Partygänger aus nah und fern entwickelt. Der Unterstand könnte sich auch für die Bewohner der künftigen Unterkunft für Flüchtlinge am Stadtsee als attraktiv erweisen. Möglicher Lärm würde aufgrund des geringen Abstandes der Wohnbebauung äerst stören und das Wohlbefinden beeinträchtigen. Die unmittelbaren Anlieger sind einhellig dagegen. Für den Fall der Realisierung wurde die Beschreitung des Rechtsweges angekündigt.

 

Vom 17.06.2024 bis zum 31.07.2024 wurde die schriftliche Einwohnerbefragung und eine schriftliche Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen vorgenommen. Die entsprechenden Anschreiben sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

Unterstand Neuehütte - Einwohnerbetragung

 

absolut

relativ (%)

versandte Briefe

102

100

ckmeldungen

51

50

davon „Ja“

28

27

davon „Nein“

23

23

Tabelle 1

 

Unterstand Neuehütte - Beteiligung Kinder und Jugendliche

 

absolut

relativ (%)

versandte Briefe

15

100

ckmeldungen

10

67

davon „Ja“

4

27

davon „Nein“

6

40

Tabelle 2

 

Unterstand Neuehütte - Gesamtergebnis Einwohner und Kinder + Jugendliche

 

absolut

relativ (%)

versandte Briefe

117

100

ckmeldungen

61

52

davon „Ja“

32

27

davon „Nein“

29

25

Tabelle 3

 

Das Ergebnis überrascht nicht. Es gibt in Neuehütte keinen Konsens zur Vorgehensweise. Der Vorschlag, einen Unterstand als Treffpunkt auf dem Spielplatz zu errichten, wird kontrovers diskutiert. Das Ergebnis der Befragung spiegelt das Meinungsbild der Einwohnerversammlung wider. Bei dieser Ausgangslage sollte von der Errichtung eines Unterstandes auf dem Spielplatz in Neuehütte Abstand genommen werden. Generell bietet sich - wie eingangs dargelegt - Sandkrug als Treffpunkt auch für die Einwohner Neuehüttes an. Ein Erfordernis für weitere Treffgelegenheiten ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Zumal kein alternatives, geeignetes kommunales Grundsck zur Verfügung steht.