Vorlage - CH-2024-088
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Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt:
Gemäß § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Entsprechend § 63 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren in Plan und Rechnung auszugleichen. Es ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Der Ergebnishaushalt des ordentlichen Ergebnisses ist im Ansatz 2025 ausgeglichen. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge übersteigt den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen.
Der bilanzielle Fehlbetrag aus ordentlichem Ergebnis beträgt zum 31.12.2023 insgesamt 182.216,20 EUR. Mit den in der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen, die sich im Ansatz 2024 und auch im Ansatz 2025 widerspiegeln, kann der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erreicht werden. Die Notwendigkeit zur weiteren Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ergibt sich nicht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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