Vorlage - BR-2024-070 IV
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Sachverhalt:
Mit Datum vom 28. November 2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle in der Gemeinde Britz beschlossen.
Für eingetragene Sportvereine, gemeinnützige Vereine, nicht vereinsorganisierte Sportgruppen und private Nutzer innerhalb des Schulbezirkes der Gemeinde Britz ist eine Nutzung der Schulsporthalle somit für außerschulische sportliche Zwecke möglich.
Ab dem Jahr 2024 war für die Nutzung der Schulsporthalle ein Entgelt zu entrichten. Hier erfolgt eine Staffelung von entgeltfrei bis 10,00 € je angefangener Stunde, entsprechend der Zuordnung zu den Kategorien A bis C.
Für das Jahr 2024 erfolgt eine entgeltpflichtige Nutzung der Schulsporthalle durch folgenden Sportvereine und Sportgruppen:
Aufgrund der Regelung zum Nachwuchsbereich (Kategorie C) nutzen drei Sportvereine im Jahr 2024 die Schulsporthalle entgeltfrei:
Ebenso nutzt im Jahr 2024 die Sportgruppe der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Ortsfeuerwehr Britz, die Schulsporthalle entgeltfrei für den Dienstsport (Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle in der Gemeinde zur entgeltfreien Nutzung für den Dienstsport der Ortsfeuerwehr Britz – Beschluss BR-074/2023).
Die entsprechenden Nutzungsvereinbarungen für das Jahr 2024 wurden mit den Nutzern zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen.
Als Zahlungsziel wurde in Absprache mit den Vereinen der 1. Juli 2024 bestimmt. Diesem sind bis auf drei Vereine alle fristgerecht nachgekommen. Nach Rückfrage bei den Vereinen wurden die drei verfristeten Zahlungen bis Anfang September 2024 beglichen.
Die Nutzung der Schulsporthalle wird von allen Nutzern im Hallenbuch der Schulsporthalle registriert und auch sonst werden die Nutzungsgrundsätze von den Nutzern vornehmlich eingehalten.
Mit Stand vom 07.10.2024 liegen der Verwaltung für das Jahr 2025 bereits zehn Anträge für die außerschulische Nutzung der Schulsporthalle vor (vgl. Anlage 1). Anträge können bis zum 15. November eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. |
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