Vorlage - LS-011/2015

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Ausbau Gehweg Lüdersdorfer Straße OT Lunow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
21.04.2015 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt den grundhaften Ausbau der Gehwege Lüdersdorfer Straße im OT Lunow. Für die Planung ist das Bauplanungsbüro Uwe Nerreter  stufenweise, zunächst für die LP 1 bis LP 4  zu beauftragen.

Die Restsumme in Höhe von 3.500 € sind aus der Haushaltsstelle Anlage im  Bau bereitzustellen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Gehwege der Lüdersdorfer Straße im OT Lüdersdorf befinden sich in einem sehr desolaten Zustand. Ein gefahrloses Begehen der Gehwege ist auf Grund fehlender und zerstörte Platten nicht möglich. Darüber hinaus sind die Bordangen weitestgehend zerstört. Da die Gemeinde als Straßenbaulastträger der Gehwege für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist, besteht hier zwingender Handlungsbedarf.

Mit einfachen Reparaturarbeiten ist die Verkehrssicherungspflicht nicht zu gewährleisten. Hier bedarf es eines grundhaften Ausbaus der Gehweganlage. Dafür sind nach Ende der Maßnahme Beiträge nach §8 KAG zu erheben.

Durch das Planungsbüro Nerreter wurden bereits in der Vergangenheit Gespräche mit Vertretern der Gemeinde sowie dem Landesbetrieb für Straßenwesen getätigt.

Auf dieser Grundlage hat Herr Nerreter ein Honorarangebot in Höhe von 23.457,70 € (brutto) für die Leistungsphasen 1-4 abgegeben. Dieses enthält auch die im Vorfeld erforderlichen Vermessungsarbeiten.

Die LP 1:              Grundlagenermittlung

      LP 2:              Vorplanung

      LP 3:              Entwurfsplanung

      LP 4:              Genehmigungsplanung

Mit der Genehmigungsplanung LP 4 ist es möglich gegebenenfalls sinnvolle Bauabschnitte zu bilden.

Dieser Beschluss wurde bereits zur Sitzung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen am 25.11.2014 mit der Beschlussnummer LS-029/2014 zur Entscheidung eingebracht. Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen lehnte diesen in dieser Sitzung ab.

In der Sitzung am 24.02.2015 wurde durch die Verwaltung nochmals dargestellt, dass für diese Maßnahme die Bindung eines Planungsbüros zwingend erforderlich ist. Im Ergebnis der Diskussion der Mitglieder der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen wurde festgelegt, dass zur nächsten Sitzung der Beschluss für die Vergabe der Planungsleistung erneut zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu nehmen ist.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten  23.457,00 €

Kontierung 5410102- 61601-5431030

Haushaltsjahr(e)  2015

 

Planung

20.000,00 €

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

20.000,00 € aus Haushaltsstelle und zusätzlich  aus  Anlage im Bau

5410102-61601-5431030

3.500,00 €

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Martina Krenz

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen