Vorlage - LS-011/2015
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Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt den grundhaften Ausbau der Gehwege Lüdersdorfer Straße im OT Lunow. Für die Planung ist das Bauplanungsbüro Uwe Nerreter stufenweise, zunächst für die LP 1 bis LP 4 zu beauftragen. Die Restsumme in Höhe von 3.500 € sind aus der Haushaltsstelle Anlage im Bau bereitzustellen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gehwege der Lüdersdorfer Straße im OT Lüdersdorf befinden sich in einem sehr desolaten Zustand. Ein gefahrloses Begehen der Gehwege ist auf Grund fehlender und zerstörte Platten nicht möglich. Darüber hinaus sind die Bordangen weitestgehend zerstört. Da die Gemeinde als Straßenbaulastträger der Gehwege für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist, besteht hier zwingender Handlungsbedarf. Mit einfachen Reparaturarbeiten ist die Verkehrssicherungspflicht nicht zu gewährleisten. Hier bedarf es eines grundhaften Ausbaus der Gehweganlage. Dafür sind nach Ende der Maßnahme Beiträge nach §8 KAG zu erheben. Durch das Planungsbüro Nerreter wurden bereits in der Vergangenheit Gespräche mit Vertretern der Gemeinde sowie dem Landesbetrieb für Straßenwesen getätigt. Auf dieser Grundlage hat Herr Nerreter ein Honorarangebot in Höhe von 23.457,70 € (brutto) für die Leistungsphasen 1-4 abgegeben. Dieses enthält auch die im Vorfeld erforderlichen Vermessungsarbeiten. Die LP 1: Grundlagenermittlung LP 2: Vorplanung LP 3: Entwurfsplanung LP 4: Genehmigungsplanung Mit der Genehmigungsplanung LP 4 ist es möglich gegebenenfalls sinnvolle Bauabschnitte zu bilden. Dieser Beschluss wurde bereits zur Sitzung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen am 25.11.2014 mit der Beschlussnummer LS-029/2014 zur Entscheidung eingebracht. Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen lehnte diesen in dieser Sitzung ab. In der Sitzung am 24.02.2015 wurde durch die Verwaltung nochmals dargestellt, dass für diese Maßnahme die Bindung eines Planungsbüros zwingend erforderlich ist. Im Ergebnis der Diskussion der Mitglieder der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen wurde festgelegt, dass zur nächsten Sitzung der Beschluss für die Vergabe der Planungsleistung erneut zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu nehmen ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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