Vorlage - BR-2024-071

 
 
Betreff: Einleitung des Verfahrens zur Einrichtung von Ganztagsangeboten an der Max-Kienitz-Grundschule Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Schulausschuss Britz Vorberatung
15.10.2024 
Schulausschuss Britz    
Sozialausschuss Britz Vorberatung
21.10.2024 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.10.2024 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Einrichtung von Ganztagsangeboten im gegenseitigen Benehmen mit der Max-Kienitz-Grundschule Britz.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) vom 2. Oktober 2021 wurde durch Einfügung des Absatzes 4 in den § 24 das Sozialgesetzbuch VIII wie folgt geändert:

 

Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfange des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschule, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.“

 

Der Bund stellt für Brandenburg hohe Mittel für die Schaffung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote mit dem Ziel bereit, damit deren Ausbau zu fördern. In der „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag)“ sind die Zuwendungsvoraussetzungen, Antragsberechtigte und das Verfahren für eine Bezuschussung geregelt.

 

Nach wie vor steht der Schulträger Britz vor gewaltigen Herausforderungen. In der Vergangenheit wurden hohe finanzielle Mittel aufgebracht, um investiv den Schul- und Hortstandort weiter attraktiv zu gestalten und zu entwickeln. Beispielhaft sei auf die Neugestaltung des Sportplatzes und der Hol- und Bringesituation (Verkehrsanbindung) sowie den anstehenden Neubau eines Ergänzungs

gebäudes verwiesen. Weitere erforderliche bauliche Maßnahmen sind unter anderem:

 

  • die Sanierung der Sporthalle
  • die barrierefreie Herstellung der drei Zugänge der Schule
  • Umbau EG Schule/Hort einschließlich Rückbau Verbindungsgang Schulgebäude
  • Schulhofgestaltung

 

Diese vorgenannten erforderliche Investitionen und weitere sich später anschließende bauliche Verbesserungen können aufgrund der Haushaltssituation der Gemeinde nur unter Inanspruchnahme von Fördermitteln auskömmlich finanziert werden. Bereits die Bereitstellung der erforderlichen Eigenanteile ist für die Gemeinde Britz mit einer großen Herausforderung verbunden. Angesichts dieser Gemengelage wurde für die o.a. konkreten Maßnahmen eine Förderung nach der RL Investitionsprogramm Ganztag beantragt. Der Landkreis erteilte ein positives Votum über eine Summe von 1.139.194,01 Euro. Der Schulträger geht davon aus, dass diese Mittel auch als Fördermittel gewährt werden. Der Antrag hierzu muss bei der ILB bis zum 31.12.2024 gestellt werden.

 

Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln aus der vorgenannten Richtlinie ist die Einführung eines Ganztagsschulmodells. In Brandenburg gibt es ein historisch gewachsenes kombiniertes Unterrichts- und Betreuungsangebot von Schule und Hort, welches durchaus vergleichbar ist mit den tradierten Ganztagsangeboten. Dies trifft uneingeschränkt auch auf die Max-Kienitz-Grundschule und den Schulhort zu. Der Weg vom aktuellen Status zu einem Ganztagsschulprogramm scheint daher nicht weit zu sein. Allerdings ist zu beachten, dass die Schule unter einem nicht von ihr zu vertretenden permanenten Personalmangel leidet. Damit ist verbunden die tägliche Herausforderung, einen verlässlichen, kontinuierlichen und hochwertigen Unterricht zu geben. Dies gelingt der Schule zum größten Teil. Dafür zollt der Schulträger dem Team der Schule Respekt und Anerkennung. Daher kann eine aus Sicht des Schulträgers wünschenswerte Einführung von „Ganztag“ nur in enger Abstimmung mit der Schule erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass ein Modell gewählt wird, welches die Vorteile des derzeitigen Arrangements aufgreift und lediglich minimale Veränderungen erfordert. Ein Mehraufwand für die Schule ist soweit wie möglich zu vermeiden.

 

Gemäß Nummer 13 der Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) kann sowohl die Schule als auch der Schulträger das Verfahren zur Einrichtung von Ganztagsangeboten im gegenseitigen Benehmen einleiten. Die Schule oder der Schulträger führt eine Elternbefragung durch. Das Ergebnis der Befragung ist bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Die Schule richtet in Abstimmung mit dem Schulträger und anderen Kooperationspartnern eine Konzeptarbeitsgruppe ein, die das Ganztagskonzept erarbeitet. In der Konzepterarbeitungsphase werden die Voten der Mitwirkungsgremien einbezogen. Die Schulkonferenz beschließt über den Antrag zur Einrichtung des Ganztagsangebotes. Der Beschluss der Schulkonferenz ist dem Schulträger zuzuleiten. Erklärt der Schulträger sein Einvernehmen, stellt die Schulleitung den Antrag zu Einrichtung des Ganztagsangebotes beim Staatlichen Schulamt. Der Antrag ist bis spätestens 15. Dezember 2025 für das kommende Schuljahr einzureichen.

 

Das Staatliche Schulamt hat seine Unterstützung bei der Einführung zugesagt. Auch die Amtsverwaltung könnte im Rahmen ihrerglichkeiten der Schule und den Kooperationspartnern bei der Erstellung des Konzeptes und der späteren Begleitung und Umsetzung zur Seite stehen.

 

 

                                                                                                                                                           


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen