Vorlage - NI-2024-040
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die folgenden drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH zu entsenden:
1.) _________________________________________ Name, Vorname
2.) _________________________________________ Name, Vorname
3.) _________________________________________ Name, Vorname
Sachverhalt Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat im Sinne des § 52 GmbH-Gesetzes. Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung beraten, unterstützen, kontrollieren und im Übrigen die ihm durch Gesellschaftsbeschluss übertragenen Aufgaben wahrnehmen.
Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 9 Mitgliedern, davon 6 geborene Mitglieder:
a) Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, b) Bürgermeisterin der Gemeinde Niederfinow, c) Leiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Eberswalde (WSA), d) Betriebsleiter des Schiffshebewerkes Niederfinow, e) Geschäftsführer des Zweckverbandes Region Finowkanal, f) Landrat des Landkreises Barnim.
Darüber hinaus werden 3 weitere Mitglieder durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow entsandt. Die von der Gemeindevertretung entsandten Aufsichtsratsmitglieder können auch Bedienstete der Gemeinde oder sachkundige Dritte sein. Die Gemeindevertretung soll durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Auswahl und Fortbildung) sicherstellen, dass sie in den Aufsichtsrat Mitglieder entsendet, die über die für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und die fachliche Eignung verfügen.
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung NI-033/2021 vom 11. November 2021 sowie NI-040/2021 vom 09. Dezember 2021 wurden Frau Manuela Neumann (IHK), Herr Sebastian Dosch (WSA) und Herr Björn Wiese (Bäckerei Wiese) in den Aufsichtsrat gewählt. Ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endete mit Ablauf der Wahlperiode.
Das Wahlverfahren ist in § 41 BbgKVerf normiert. Die Gemeindevertretung entscheidet durch offenen Wahlbeschluss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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