Vorlage - CH-2024-092 IV

 
 
Betreff: Gemeinschaftsunterkunft (GU) Haus am Stadtsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Information
17.10.2024 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Barnim hat das Grundstück und seine Gebäude für verschiedene soziale pflichtige und freiwillige Aufgaben erworben.

 

Derzeit werden Teile des vorhandenen Gebäudebestandes für die Unterbringung von etwa 125 Geflüchteten und Asylsuchenden instandgesetzt: 90 Personen im ehemaligen Gästehaus und etwa 35 Personen im Vorderhaus.

 

Der Landkreis Barnim hatte bereits in den Jahren 2015 bis 2017 dort Geflüchtete untergebracht. Die damals hergestellten Strukturen sind teilweise noch vorhanden. So kann an diesem Standort mit relativ geringem Aufwand eine erneute vorübergehende Unterbringung Geflüchteter erfolgen.

 

Am 1. Oktober 2024 hat das Bewachungsunternehmen die Arbeit aufgenommen.

 

Die dafür notwendigen Verfahren laufen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

 

Erste Gebäudeteile sind Mitte des vierten Quartals 2024 bezugsfertig.

 

Parallel dazu werden die Kapazitäten des Geländes für die Unterbringung von etwa 80 Personen erweitert.  Der Landkreis Barnim setzt dabei auf die Vorteile einer modularen Bauweise und wird so bis Ende des Jahres 2024 dort zwei dreigeschossige Gebäude errichten lassen.

 

Bereits geäerte Fragen und Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Vertreterinnen und Vertretern aus dem politischen Raum u. a. zur ÖPNV-Anbindungen, Versorgungsmöglichkeiten, sozialer Betreuung und Sicherheit werden in die Planungen einbezogen.

 

sungs- und Optimierungsmöglichkeiten im Kontext der Fertigstellung der Einrichtung werden durch die verantwortlichen Amtsbereiche der Kreisverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Eberswalde beachtet.

 

Die interessierte Öffentlichkeit wird sich vor der ersten Belegung im Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ über die Einrichtung und alle damit verbundenen Fragen informieren können.