Vorlage - PS-2024-037
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Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Neufassung der Straßenreinigungsgebühren-satzung der Gemeinde Parsteinsee. Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft.
Sachverhalt: Die Gemeindevertretung Parsteinsee hat mit Beschlussfassung vom 12.06.2023 über ihre Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung die Leistungserfüllung im Bereich des Winterdienstes und der Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen für das Gemeindegebiet Parsteinsee neugeregelt. Auf der Grundlage des § 4 dieser Satzung und des Straßenverzeichnisses (Anlage 1 der Satzung) erhebt die Gemeinde für die von ihr in diesem Bereich erbrachten Leistungen von den Grundstückseigentümern Benutzungsgebühren, die in einer Straßenreinigungsgebührensatzung zu regeln sind.
Der dafür erfolgten Kalkulation der gemeindlichen Kosten lagen die aktuell vorliegenden Rechnungsdaten der Jahre 2023 und 2024 sowie die Daten aus dem Leistungsangebot im Ergebnis der 2023 erfolgten Ausschreibung zugrunde.
Wie auch die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung soll im Einklang mit dieser die neu zu erlassende Straßenreinigungsgebührensatzung rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft treten.
Die Verwaltung wird mit der Durch- und Umsetzung der jährlichen Gebührenerhebung beauftragt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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