Vorlage - PS-2024-037

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Parsteinsee über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung von öffentlichen Straßen (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Parsteinsee Vorberatung
21.10.2024 
Entwicklungsausschuss Parsteinsee zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
21.10.2024 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung

Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die Neufassung der Straßenreinigungsgebühren-satzung der Gemeinde Parsteinsee. Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Parsteinsee hat mit Beschlussfassung vom 12.06.2023 über ihre Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung die Leistungserfüllung im Bereich des Winterdienstes und der Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen für das Gemeindegebiet Parsteinsee neugeregelt.

Auf der Grundlage des § 4 dieser Satzung und des Straßenverzeichnisses (Anlage 1 der Satzung) erhebt die Gemeinde für die von ihr in diesem Bereich erbrachten Leistungen von den Grundstückseigentümern Benutzungsgebühren, die in einer Strenreinigungsgebührensatzung zu regeln sind.

 

Der dafür erfolgten Kalkulation der gemeindlichen Kosten lagen die aktuell vorliegenden Rechnungsdaten der Jahre 2023 und 2024 sowie die Daten aus dem Leistungsangebot im Ergebnis der 2023 erfolgten Ausschreibung zugrunde.

 

Wie auch die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung soll im Einklang mit dieser die neu zu erlassende Straßenreinigungsgebührensatzung rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft treten.

 

Die Verwaltung wird mit der Durch- und Umsetzung der jährlichen Gebührenerhebung beauftragt.    


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

37.000,00 Euro

5450101-90101-4321040

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

37.000,00 Euro

5450101-90101-6321040

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

§ 49 a Abs. 6 BbgStrG: Das Gesamtgebührenaufkommen darf 75 v.H. der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet nicht übersteigen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung (139 KB)