Vorlage - AA-2024-061
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für die Amtsverwaltung durch eine Leasingvereinbarung im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
Sachverhalt:
Der Fuhrpark der Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg besteht grundsätzlich aus zwei PKW (Modell Renault Captur), die im Rahmen einer Leasingvereinbarung beschafft wurden (Laufzeit noch bis März 2026) und von den Beschäftigten der Verwaltung und dem Amtsdirektor genutzt werden. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren ein Elektro-Fahrzeug im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung mit der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) genutzt (BARshare, vgl. AA-066/2019). Von punktuellen Engpässen abgesehen, genügten diese Fahrzeuge dem Bedarf der allgemeinen Verwaltung.
Der Vertrag zum BARshare-Fahrzeug endete am 30. September 2024 und von der BEBG wurde ein neuer Vertrag ab dem 1. Oktober 2024 mit einer Laufzeit von zwei Jahren und erhöhten Kosten angeboten. Die Verwaltung nahm das Vertragsende zum Anlass, verschiedene Aspekte der Nutzung des BARshare-Fahrzeuges zu prüfen.
Bedarf des Ordnungsamtes
Bei der Beschlussfassung des Amtsausschusses zum Abschluss einer BARshare-Nutzungsvereinbarung wurde im Dezember 2019 nicht nur auf die Wirtschaftlichkeit, sondern auch auf die politische Komponente der "Werbung" für die Elektromobilität abgestellt. Letzterer Aspekt ist nun, fünf Jahre später, kaum noch entscheidungsrelevant. Vielmehr steht nun die Wirtschaftlichkeit und der Bedarf der Verwaltung im Vordergrund. Das BARshare-Fahrzeug wurde fast ausschließlich vom Ordnungsamt für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und vieler anderer ordnungsbehördlicher Aufgaben genutzt. Das von der BEBG zur Verfügung gestellte Modell "Renault ZOE" wurde dabei dem Bedarf des Ordnungsamtes vielfach nicht gerecht. Das Fahrzeug bot für das Ordnungsamt nicht genügend Stauraum und stand im Zweifelsfall nicht dauerhaft zur Verfügung, da das Amt zwar als sogenannter Hauptnutzer galt, das Auto aber bei diversen Anlässen zu Tagesrandzeiten nicht zur Verfügung stand, weil auch andere private Nutzer das Fahrzeug buchen konnten. In der Folge mussten die Beschäftigten des Ordnungsamtes auf andere Dienstfahrzeuge (die dann dem Rest der Verwaltung nicht zur Verfügung standen) oder private Fahrzeuge zurückgreifen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ein passendes Dienstfahrzeug für den Bereich des Ordnungsamtes zu leasen. Vorgeschlagen wird ein Nutzfahrzeug entsprechend des Leistungsverzeichnisses in der Anlage. Der angegebene Stauraum wird unter anderem für den Transport von Tieren (Fundtiere, Hunde, Katzen) benötigt. Der Transport der Tiere war bisher nur auf der Rückbank eines Fahrzeuges möglich und führte zu erhöhten Reinigungskosten bzw. war aus vertragliche Gründen (BARshare) nicht möglich. Ein eigenes Fahrzeug hätte darüber hinaus den Vorteil, dass diverse Arbeits- und Hilfsmittel des Ordnungsamtes (Maßband, Warnweste, Messrad, Notbeatmungsmaske (Erste-Hilfe-Tasche), Einwegdecke, Besen, Feuerlöscher, Absperrmaterial, Schutzausrüstung, Kleinwerkzeug und Teleskopleiter zur spontanen Instandhaltung von Verkehrszeichen, Taschenlampen, Tierchip-Lesegerät, Hundeleine, Maulkorb, Hundetransportbox) dauerhaft im Auto verbleiben könnten, auch dies war natürlich bei BARshare nicht möglich.
Ein Fahrzeug für das Ordnungsamt könnte mit dem Schriftzug "Ordnungsamt" versehen und mit einer gelben Warnleuchte ausgestattet werden und wäre so als ein "offizielles" Fahrzeug der Verwaltung zu identifizieren.
Wirtschaftlichkeit
Die BARshare-Lösung hatte den Vorteil, dass lediglich ein Nutzungsentgelt gezahlt werden musste (Grundgebühr zzgl. Kilometerpauschale) weitere Kosten wie Kraftstoff, Service und Werkstatt, Versicherung und Steuern fielen nicht an. Bei einem geleasten Fahrzeug sind diese Aspekte zu berücksichtigen. Andererseits würden in einem neuen BARshare-Vertrag die Grundgebühr und die nutzungsabhängigen Aufwendungen steigen, so dass sich folgende Gegenüberstellung der jährlichen Kosten ergibt:
Dabei ist zu beachten, dass hier ein Klein-PKW mit einem Nutzfahrzeug verglichen wird. BARshare hat eine solche Fahrzeugkategorie nicht im Sortiment. Unter Berücksichtigung aller Fakten betrachtet die Verwaltung das Leasing eines Kleintransporters als wirtschaftlicher als die Nutzung eines nicht adäquaten PKW des BARshare-Programms.
Die Option Leasing und Kauf wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 geprüft. Es lag ein Leasingangebot sowie ein Kaufangebot vor, welche verglichen worden sind: Der Bruttolistenpreis des bevorzugten Fahrzeuges betrug 32.202 EUR, bei einer Nutzungsdauer von 6 Jahren beträgt die jährliche Belastung des Ergebnishaushaltes durch Abschreibungen 5.367 EUR. Die monatliche Leasingrate wurde mit 351 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer angegeben, sodass jährliche fixe Kosten in Höhe von 5.012 EUR daneben zu setzen sind. Da die zusätzlichen Kosten (Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoff, Wartung/Reparaturen) bei beiden Varianten gleich sind, fällt nur der Vergleich der Abschreibung mit der Leasingrate ins Gewicht. Betrachtet man zusätzliche Vorteile des Leasings (regelmäßige Erneuerung des Fahrzeugbestandes, keine Belastung des Investitionsvolumens bzw. zusätzliche Zinsbelastung bei Kreditfinanzierung) wird die Leasingvariante favorisiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Auf der Sitzung des Amtsausschusses am 07.11.2024 wurde festgelegt, das die Verwaltung ein Leistungsverzeichnis beifügt.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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