Vorlage - CH-2024-093
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die vollständige Übertragung noch offener Mittel der Ortsteilbudgets aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 gemäß Anlage 1. Sachverhalt:
Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Chorin hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 die Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen der Ortsteilbudgets beraten.
Es wurde verdeutlicht, dass den Ortsteilen eine vollständige Verwendung der Mittel im Haushalt 2024 aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist, jedoch für das Jahr 2024 zahlreiche Vorhaben in den Ortsteilen auf den Weg gebracht werden sollen.
Vor allem den neuen Ortsbeiräten sollte eine gewisse Übergangszeit gewährt und letztmalig die Übertragung des Ortsteilbudgets gestattet werden.
Durch die Verwaltung wurde eine Übersicht der Ortsteilbudgets für die Gemeinde Chorin 2024 (vgl. Anlage 1) zur Beschlussfassung erarbeitet.
Hinweis der Verwaltung
Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit ist auch für die Ortsteilbudgets anzuwenden und aus diesem Grunde sollte die Übertragbarkeit der Ortsteilbudgets eine Ausnahme bleiben.
Unter Angabe einer Zweckbindung ist letztmalig die vollständige Übertragung noch offener Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 grundsätzlich vertretbar.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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